Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

374 Grafenalpe in der Viechtau und das „rote oder Maxlhaiderhaus". Der Verkaufsfonds- kontrakt kam von der Landesregierung an den Abt bestätigt zurück unter dem 8. August 1788. Im Juni 1788 wurde der Meierhof zu Neukirchen um 260 fl., die Gründe dabei, 94 15/64 Joch 15 Quadratklafter, um 5462 fl. 30 kr., Vieh und Fahrnisse um 851 fl. 49 kr. hintangegeben. Das Waschhaus in Lambach, geschätzt auf 84 fl., wurde versteigert um 186 fl., der dabei befindliche Garten 58/64 I. in emphyteutischen Zins verlassen um 4 fl. 3/4 kr. Der Ersteher des Waschhauses trat aber zurück, weil er sich nicht imstande sah die Wasser- beschlächte wiederherzustellen und herzuhalten; es kam schließlich vom Verkauf dieses Hauses ganz ab (15. Dezember 1789). Dem Propst von St. Florian wurde mit Hofverordnung vom 5. Jänner 1788 befohlen den Stiftsmeierhof zu Hohenbrunn emphyteutisch zu verbestanden, den Meierhof zu St. Florian gegen widerruflichen Zins vom Joch Bauernmaß per 4 fl. 30 kr. zum größten Teil zu übernehmen, den Überrest ebenfalls emphyteutisch hintanzugeben. Der Propst machte dagegen seine Vorstellungen unter dem 26. Februar 1788: Die- ser Auftrag war ihm umso unerwarteter gekommen, da er der zuversichtlichen Meinung gelebt hatte, es sollten bei den in Administration gesetzten Stiften nur jene Gründe ver- äußert werden, welche durch Untertanenrobote bebaut würden, oder die von dem do- minio, bezw. dessen Beaufsichtigung zu weit entfernt wären. Nun werden aber die Mei- erschaftsgründe alle durch eigene Meierschaftspferde bearbeitet und die Hohenbrun- ner Gründe liegen an die Stiftsmeierhofgründe an, sind vom Stift kaum eine Viertel- stunde entfernt. Nichtsdestoweniger erging noch am 6. August 1788 die allerhöchste Verordnung, beim Stift St. Florian solle mit der Verpachtung des Meierhofes und der zugehörigen Gründe, dann des Zehents lizitando vorgegangen werden, in Ansehung der zu bedin- genden (vorzubehaltenden) Wasserleitung von der Brunnenstube zu Hohenbrunn die nötige Vorsicht genommen und die anderweitigen Realitäten an den Meistbietenden verkauft, jedoch zuvor noch nach der Verordnung vom 5. Jänner die Äußerung vom Stift abgefordert werden, ob es den Meierhof samt allen Gründen oder nur einen Teil gegen einen widerruflichen Zins von 4 fl. 30 kr. per Joch übernehmen wolle. Ähnliche Bestimmungen wurden hinsichtlich der beiden anderen administrierten Stifte Lambach und Mondsee getroffen; und damit die Pachtung nicht illusorisch werde, wurde in dem vom Hof genehmigten Entwurf eines Pachtkontraktes dd. 18. März 1788 die Erlegung des Pachtschillings unmittelbar an den Religionsfond vorgesehen. Bei keinem Stift aber wurde mit solcher Gewalt zu Werke gegangen wie bei Krems- münster. Unter dem 11. März 1788 ordnete die Regierung die Versteigerung der Stiftshäuser in Kremsmünster, der Gründe, der Meierschaften an; nur jenes Haus sollte von der Ver- steigerung frei bleiben, welches das Kreisamt als das zweckmäßigste für die Schule er- achtete. Der Prälat war durch die Ankündigung dieser Feilbietung in der Linzer Zeitung völlig überrascht. Den Anlass hatte er der Regierung dadurch geboten, dass er wieder wie fast

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