Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
VI alten Klöster und Abteien nicht zu dem, was sie nun sein müssen; und auch wenn sie nicht verfallen sind, sie sind Ruinen: dessen, was sie waren. Was diesen auf uns „herabgekommenen" Denkmälern erhöhtes Interesse verleiht, ist die Romantik der Persönlichkeit desjenigen, von dem sie erzählen das traurige Ende ihrer Geschichte. Romantisch war der Zauber der herrlichen Eigenschaften Josefs, Romantik seine maßlose Leidenschaft für absolutistische Volksbeglückung sowie seine maßlose Vorstellung von absoluter Herrscherge- walt. Die eine bedingte die andere. Wie ein Tag Phaetons, so kurz und so verhängnisvoll war die Regierungs- zeit Josefs. Nicht die schwerfällige Staatskarosse, den Sonnenwagen wollte er lenken — aus den Himmeln gestürzt: Phaetons Ende! Es ist gewagt von der Anziehungskraft der Geschichte Josefs II. zu spre- chen in der Vorrede zu einem Buch, das an sich nichts Anziehendes haben wird. Schon die Beschränkung der Geschichte auf ein so kleines Gebiet wird das Interesse Fernerstehender ausschließen. Mehr noch! Die Lokalgeschichte muss eine Menge von Kleinigkeiten bringen; finden sich doch solche selbst in großzügigen Werken allgemeinen Inhaltes. Umsomehr erwartet der Interes- sent Aufschlüsse über Kleinigkeiten, die ihn betreffen, in einem umfassenden Spezialwerk. Das bringt mit sich eine Häufung von Details, und während sich in größeren Werken solches nur eingestreut findet, macht es im Spezialwerk den Hauptinhalt aus; während es dort als Abwechslung zerstreuend, erfri- schend, unterhaltend wirkt, wird es da ermüdend. Und doch könnte es vielleicht gelingen dem Josefinischen Klostersturm im Land ob der Enns Interesse in weiteren Kreisen zu erringen? Das Buch beschränkt sich durchaus nicht auf Klosteraufhebungen. Es bringt vielmehr die Josefinische Gesetzgebung in Klostersachen überhaupt und stellt sie im pragmatischen Zusammenhang dar. Dass zur Beleuchtung die Beispiele nicht von dort und da herangezogen, sondern die Durchführung in einem Land zur Anschauung gebracht wird, dürfte nebst dem besonderen Vorteil für die Landes- und Ortsgeschichte noch den allgemeinen haben, dass die Wirkung dieser Klostergesetzgebung nach- drücklicher erkannt werden kann, mehr fühlbar wird das Kämpfen und Weh- ren, das Leid und die Leidenschaftlichkeit, das Aufwühlende und Aufwallende in dieser Bewegung, das Stürmische.
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