Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

369 Garsten, Schlägl und verschiedenen Kirchen. 57 Zu den über die Silberablieferung zu errichtenden Linzer Sitzungsprotokollen waren folgende kaiserliche Entschließungen ergangen: Die Kirchengerätschaften und Preziosen sind keineswegs mit dem übrigen Stifts- vermögen zu vermengen und zur Bezahlung der aufgekündigten Kapitalien zu verwen- den, indem die Absicht durchaus nicht ist den bestehenden Kirchen ihr Vermögen wegzunehmen oder solches zu fremden Bestimmungen anzuwenden, sondern soweit die Kirche zu Kremsmünster ganz überflüssige Gerätschaften oder Kostbarkeiten be- sitzt, kann dem Prälaten die Anleitung gegeben werden, dass er selbe in dem vorge- schriebenen Wege veräußern möge; der Erlös hiefür muss als Peculium für die Kirche und auf ihren Namen in fundo publico angelegt werden. Überhaupt ist mehr auf eine billige vernünftige Ordnung als auf einen übertriebenen Eifer zu sehen, wonach so- wohl der Prälat von Kremsmünster anzuweisen als auch bei den übrigen Stiften in vor- kommenden Fällen sich zu benehmen ist. Per sacram c. r. majestatem. Wien 21. März 1788. Unter demselben Datum wurde durch kaiserliche Entschließung über zwei andere Sitzungsprotokolle befohlen, den Vorstehern der Stifte Schlägl und Mondsee dieselbe Weisung nach Inhalt der für Kremsmünster getroffenen kaiserlichen Entschließung zu geben. Nun mochte die Regierung ihr Verhalten rechtfertigen. Vor allem erachtete es Rot- tenhahn als seine Sache die vom Prälaten zu Kremsmünster eingereichte Klage zu- nächst für seine Person zu beantworten, da die Verfügung, über welche der Prälat sich beschwerte, vom Präsidium angeordnet war. Im Hofbericht ddo. Linz 9. April 1788 erklärte der Regierungspräsident die unter dem 14. März erflossene höchst verehrliche Dekretation für erschlichen, insbesondere durch mündliche gehässige Vorstellungen eines auf solche Schwänke abgerichteten Agenten. Rottenhahn führt aus: Nach allerhöchster Anordnung sind alle nicht aufgehobe- nen Stifte in Administration gesetzt, ihre Klosterwirtschaft auf die bloße Kompetenz zu reduzieren und aller Überschuss dem Religionsfond zuzueignen. In keinem Land ist in so kurzer Zeit so viel geschehen. Während Uber beständiges Drängen seitens der Regierung die andern Stifte bereits ihre entbehrlichen Vorräte abgeliefert hatten, war von Kremsmünster außer der ersten unbeträchtlichen Ablieferung von Silber und Pre- ziosen nichts zu erhalten, nicht einmal das Theater; und dennoch kam vom Prälaten eine Anzeige um die andere, dass gegen 47.000 fl. aufgekündigte Kapitalien zu zahlen seien, und dass man für diese und für 21.724 fl. Steuerrückstand die Exekution zu be- fürchten habe. Die auffallenden Unwahrheiten und die Kollektivunterschreibung der Beschwer- deschrift haben auf den Argwohn gebracht, dass der Konvent keine Kenntnis davon 57 Während der Fährlohn samt Einpackung zu Land auf 19 fl. 52 kr. zu stehen kam, kostete die Fracht aus demWasser inklusive des Transportes an die Donau und inWien vomSchanzl an dasMünzamt nur 3 fl.

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