Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

362 86. Der Kremsmünsterer Silberkrieg. Den gewaltigsten und entscheidenden Kampf gab es aus Anlass der Silberabliefe- rung — nicht bloß um das Silber — mit dem Stift Kremsmünster. Das überflüssige zur Ablieferung bestimmte Silber hatte die Inventurskommission bezeichnet; einen Teil davon schickte der Prälat auch alsbald ein. Mit Dekret dd. Linz 18. Februar 1788 wurde ihm aufgetragen besorgt zu sein auch die noch übrigen in der Schatzkammer und in den Sakristeibehältnissen überflüssigen, tot liegenden, bei verbotenem Kirchenprunk nicht anwendbaren, kostbaren Kirchen- geräte einzusenden. Dabei wird auch die Aufforderung zur Versteigerung der Häuser, Veräußerung von Getreide und Weinvorräten und Weingärten wiederholt. Sogar das „Theater" sollte von Kremsmünster weggebracht werden. Der Regie- rungspräsident schickte einen Abgeordneten, dem der Abt das Theater zeigen sollte. Der Abt bat in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten die Bühne doch nicht abschlagen zu lassen, sie passe anderswohin nicht; doch stehe das Theater immerhin zu Diensten, abschätzen könne er es nicht. Auf das Regierungsdekret vom 18. Februar antwortet der Prälat unter dem 24. Februar: er habe beschlossen das Silber und die Preziosen, welche letzthin nicht hät- ten gepackt werden können, oder die vergessen worden wären, sogar die selbst ange- schafften und die vom Hof den Äbten hingegebenen Pektoralien und Ringe, die in der Abtei noch vorfindlich seien, herzugeben. Er bitte aber um Vergebung, „wenn er ohne ausdrücklichen Befehl des Landesfürsten die Hand an das Heiligtum nicht schlägt", hiezu sei er auf seine Anfrage auch von Wien aus ermuntert worden. Noch sei das Stift nicht in äußerster Not; die Aktiven überstiegen beträchtlich die Passiven. Die Veräu- ßerung der Preziosen und des Kirchenschatzes würde dem Kredit des Stiftes den letz- ten Stoß versetzen. Die Stiftshäuser trügen alle Zinsen und gewiss mehr, als der Kauf- schilling Interessen abwerfen würde. Doch solle die Regierung immerhin feilbieten las- sen. In Wien sei bereits das Ansuchen von ihm gestellt die Weingärten feilbieten zu dürfen und täglich werde Wein jedem, der kaufen wolle, abgegeben; ebenso auch Ge- treide auf allen Stifts-Schüttböden. Darauf erging das Regierungsdekret vom 1. März an den Kreishauptmann, die Vor- stellung des Prälaten sei wiederum einseitig gemacht worden ohne Beiziehung des Konventes oder der Offizialen. Der Kreishauptmann solle einen Kreiskommissär und die Buchhalterei einen Beamten nach Kremsmünster absenden mit dem Auftrag, dass diese mit Beiziehung des Prälaten und Priors alle übrigen Gold- und Silbersachen und Profangeräte de instanti einpacken und dem Hofrichter zu alsogleicher sicherer Über- sendung übergeben. Vom Prälaten und Prior und zwar von jedem insbesondere haben sie schriftlich Anzeige abzufordern, was zum eigentlichen öffentlichen Gottesdienst sowohl täglich als auch auf die hohen Festtage an Gold- und Silbergerät mit Rücksicht auf die allen übertriebenen Kirchenprunk verbietenden höchsten Generalien notwen- dig sei. Dieses solle zurückgelassen, alles andere hingegen, so wie es im Inventar aus- gewiesen, als unstreitig entbehrlich eingepackt werden.

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