Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

349 1787 (!) verlesen, dann die Regierungsverordnung vom 26. April, womit das Ho- freskript den Stiften und dem Karmelitenkloster intimiert worden war, und end- lich die besondere Regierungsverordnung vom 25. Jänner 1788. Es wurde den Nonnen vorgetragen, die ganze Handlung der Kommission gehe ebensowenig als die höchste Gesinnung auf Aufhebung des Klosters, sondern nur auf Revidierung der Fassion, auf Vermögenserhebung, um abzusondern, was über den Bedarf sich als Überschuss ergebe, um diesen zur Versorgung mehrerer armer Kranker zu verwenden. Dem ganzen Kloster und jeder geistlichen Person insbesondere wurde die genaueste Fortsetzung des regulären Lebens, des Gehorsams und al- ler sich hierauf beziehenden Pflichten nachdrücklichst eingeschärft, selbstver- ständlich ohne Eintrag der Verpflichtungen gegen den Monarchen und seine Be- fehle und den abzulegenden Manifestations- und Administrationseid (!!). Es folgte die übliche plumpe Captatio: Von diesem Kloster sind die Mitglieder nach dem Beispiel ihrer hochwürdigen Frau Oberin immer bisher als die rechtschaf- fensten Nonnen und Untertaninnen bekannt gewesen und werden auch jetzt Anlass geben ihr aufrechtestes Benehmen einer hochlöblichen Regierung zu wei- terer Anrühmung beim allerhöchsten Hof einzuberichten. Reineke-Eybel hielt sodann den Nonnen einen riesenlangen Spiritualvortrag, der im Protokoll denkwürdigst festgehalten wurde, bekräftigt durch die Unter- schriften der armen Nonnen. Sodann wurden die Manifestationseide abgenommen und von der Oberin Theodata, der Unter-Mutter, der Apothekerin und der Sakristanin auch der Ad- ministrationseid. Der Inhalt desselben wirkt umso empörender, wenn man bedenkt, daß Ey- bel, resp. die Linzer Regierung ganz und gar aus eigenmächtiger Willkür vorging und den Kaiser in den Mund nahm, ohne dass dieser eine Ahnung von dem Vor- gang hatte. Die Eidesformel lautete: „Der vermöge allerhöchsten Vertrauens mir forthin belassenen Administration des Elisabethinerinnenklosters in Linz will und soll ich mich noch ferner dergestalt unterziehen, dass ich alles auf das ge- treueste und eifrigste besorgen werde, was diese Administration von selbst for- dert, damit das Vermögen dieses Klosters durch wirtschaftliche Gebarung, Hint- anhaltung alles Schädlichen, Ersparung aller unnötigen und überflüssigen Aus- gaben, durch Verbesserung und alle mögliche mehrere Benutzung jeden erträg- nisfähigen Teiles nicht nur aufrecht erhalten, sondern zum Besten des Fonds, welches ich mit wahrem und ausnehmendem Eifer bei meinen und bei den durch mich zu leitenden Handlungen meiner Untergebenen immer zum Augenmerk nehmen will, auf das tunlichste vermehrt werde. Nebstdem verspreche ich auch, den bereits bestehenden und künftig mir von einer hochlöblichen Regierung zu- kommenden Administrations- und Verrechnungsvorschriften, dann den übrigen dieses Klostervermögen betreffenden hohen Fürkehrungen jederzeit mit aller Behändigkeit, Treue, Genauigkeit, Sorgfalt und Verwendung nachzukommen, wie auch einer hochlöblichen Stelle nicht minder über das, wodurch Schaden oder Bevorteilung dem Fond zugehen könnte, als über jenes, wodurch mehr zum

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