Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

348 1788. 83. Inventierung des Elisabethinerinnenklosters. Mit einer Tat ärgster Eigenmächtigkeit leiteten die Linzer Josefiner das Jahr 1788 ein: Niemandem war es eingefallen das Hofdekret vom 6. April 1787, wel- ches die Inventierung aller noch bestehenden Stifte befahl, anwenden zu wollen auf die Klöster der mit Krankenpflege sich beschäftigenden Orden. Der Zweck der Inventierung war ja dem Religionsfond den Überschuss zuzu- führen. Davon aber waren die zur Krankenpflege bestimmten Klöster ausdrück- lich befreit erklärt worden. Daher war es auch der Linzer Regierung nicht in den Sinn gekommen nach dem Erscheinen der die Inventierung anordnenden Hofentschließung ein Dekret an die Barmherzigen Brüder und Elisabethinerin- nen hinauszugeben. Nun aber, nachdem Eybel seines Amtes an den Stiften gewaltet hatte, ver- langte er, dass ihm ein Dekret auch zur Inventierung der Klöster der Barmherzi- gen Brüder und der Elisabethinerinnen ausgestellt werde. Er begründet die von ihm geplante Gewalttat damit, dass alles, was bei die- sen Klöstern über das für die Kommunität Notwendige gefunden werde, für eine Hilfe der Kranken angesehen werden müsse. Auch scheint ihm der bei diesen Kommunitäten bestehende Gottesdienst, der ohnehin der Resolution gemäß dem pfarrlichen keinen Eintrag tun dürfe, anfänglich mehr ein für die Kranken erlaubter Gottesdienst gewesen zu sein; leider haben sich sodann diese Kommu- nitäten keine Kosten sparen lassen, um einen öffentlichen Gottesdienst und die- sen mit kostbarem Prunk und wirklicher Verschwendung desjenigen, was zur Herstellung mehrerer Krankenbetten hätte verwendet werden sollen, zu halten, wonach statt der Kranken, die daselbst in Wartung liegen sollten, allein ein über- flüssiges Vermögen liege, um solches in der Kirche das Jahr hindurch ein und das andere Mal zur Schau auszustellen. Möge nun durch höhere Beurteilung ein sol- ches Vermögen was immer für eine Bestimmung bekommen, niemals werde es gefehlt sein ein ordentliches Inventar nach dem Buchstaben der höchsten Reso- lution zu errichten und demselben die Standestabelle samt Bilanz beizulegen. Dazu schrieb Rottenhahn: Da das Präsidium benachrichtigt worden ist, dass besonders bei den Elisabethinerinnen viele unnötige und kostbare Kirchenge- räte vorhanden sein sollen, so hat dasselbe bereits den Entschluss gefasst und dem Referenten (Eybel) und dem Raitrat Diendorfer eröffnet, dass man hievon werde Gebrauch machen können, um die so unverhältnismäßig kleine Zahl der Krankenbetten zu vermehren. So bekam denn Eybel sein erwünschtes Dekret dd. Linz 25. Jänner 1788. Schon am 26. Jänner erschien er mit dem genannten Raitrat und dem Aktuar Weinbrenner im Elisabethinerinnenkloster. Den versammelten Nonnen wurde das allerhöchste Reskript vom 6. April

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