Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

8 erschienen, die Stifte vielmehr ihre Kleriker nach Salzburg schickten, außer Land. Von da ab durften die Prälaten nicht nur keine Geistlichen mehr an ausländische Universitäten oder ausländische Klöster in Studien senden, sondern ein jedes größere Stift musste we- nigstens zwei, die kleineren einen Kleriker an die Universität Wien geben zum Studium der Theologie und zur Vorbereitung auf das Doktorat. War aus wirklichem Mangel an Geistli- chen oder andern Ursachen die Absendung eines solchen nicht möglich, dann hatte das betreffende Kloster den Betrag für den nicht abgesandten Kleriker zu zahlen; dafür sollte ein von der Kaiserin zu benennender weltlicher Theologe studieren; überdies hatte das Stift dann alles zur Erlangung des Doktorates Nötige beizuschaffen. Die aus oberösterrei- chischen Stiften in Salzburg Studierenden mussten bezeichnet und unverweilt zurückbe- rufen werden. Die Prälaten entschuldigten sich, dass ihnen von dem Verbot, ohne besondere Bewil- ligung einen Geistlichen an eine andere Universität zu schicken, nicht das Geringste be- kannt geworden sei; sie beriefen sich weiter auf die Konföderation, die sie 1653 mit dem Erzbischof von Salzburg, Paris Lodron, geschlossen und die sie unter allerhöchst kaiserlich königlichem und landesfürstlichem Schutz nach Kräften zu erfüllen als eine Gewissens- pflicht betrachteten. Sollte die Kaiserin gleichwohl befehlen, von dieser Konföderation ab- zugehen und die den ob der ennsischen Ordensklöstern zugeflossenen Prärogativen und Emolumente andern, auswärtigen Reichsstiften überlassen wollen, so würden sie wohl mit größter Betrübnis gehorchen; doch möge sie wenigstens gestatten, dass die Theolo- gen die zur Hälfte konsumierten Studienjahre noch in Salzburg vollenden. Was den Befehl anlange, ihre Kleriker nach Wien zu schicken, so wäre es geradezu wider die Regel und die Ordensstatuten, junge Leute, die meist erst ein Ordensjahr in klösterlicher Zucht zuge- bracht, einem uneingeschränkten Lebenswandel auszusetzen ohne geschlossene reguläre Disziplin und geistige Zucht. Aber auch in finanzieller Hinsicht wären die Klöster nicht in der Lage dazu; meistens könnten sie bloß auf den Fall des Absterbens eines Religiösen einen Kandidaten aufnehmen, und zwar gewöhnlich nur solche, welche die Theologie be- reits absolviert hätten. Fünden sie solche nicht, so wäre es am besten, die fehlenden durch das studium domesticum ergänzen zu lassen. Gleink habe wegen Mangels an Mitteln schon viele Jahre keinen Geistlichen ad studia geschickt und deswegen drei absolvierte Petriner aufgenommen, Engelszell aus gleicher Ursache seit vierzehn Jahren keinen auf- nehmen können, Schlägl habe dermalen einen einzigen im Kloster Rädisch, nicht weit ent- legen von der Universität Olmütz, in Studien, weil der dortige Abt als Generalvikar des Ordens diesen gratis genommen; Schlierbach habe schon vor geraumen Jahren mit dem Kloster Rain in Steiermark einen Kontrakt in perpetuum aufgerichtet, dass gegen ein auf ewig erlegtes Kapital von 3000 fl. jährlich ein Geistlicher von Schlierbach in studiis unter- halten werde; von Waldhausen könne wegen des landeskundigen betrübten Zustandes überhaupt gar kein Gedanke sein; Baumgartenberg könne sich kaum kümmerlich aufrecht halten, Mondsee liege an der Landesgrenze ganz bei Salzburg, von Wien aber gegen 40 Meilen entfernt, habe übrigens auch in Salzburg nur einen einzigen in Studien. Wolle die Kaiserin aber auf demAustritt der Stifte aus der Konföderation bestehen, somöge sie doch gestatten, dass die Prälaten ihre studierenden Kleriker dem lieben Stift Kremsmünster an- vertrauen dürfen, wo sich ja die von der Kaiserin allerhöchst gnädig privilegierte Akademie und studium publicum befinden, alle Fakultäten, die orientalischen Sprachen, in

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