Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

308 vomVerkauf ausgeschlossen gebliebenwaren. Zum Freisitz Rosenegg gehörten 18 Joch 7 Klaf- ter Äcker, 15 54/64 JochWiesenmit 2 Holzgestrüppen von2 6/64 Joch 22 Kl., sodann einHaus- garten mit 1 4/64 Joch 22 Kl., die Leitnerwiese samt Anger 1 60/64 Joch. Unveräußert waren außerdem noch geblieben mit ihren Gärten das Kastnerhaus, wo- rin der jubilierte Kästner die Wohnung auf Lebenszeit zugesichert hatte, das Hofschrei- berhaus, worin der Hofschreiber wohnen musste, der aber erbötig war es an sich zu brin- gen; das große Fröhlich- oder Hofamtmannhaus, Wohnung des Hofamtmannes; das Schulmeisterhäusl, das Bildhauer- oder Gartenhäusl, worin der Binder wohnte, der auch noch bis zum Verkauf der Weine unentbehrlich war; das Spital, das Jägerhaus, das Wasch- haus, das Altistenhaus, das Gartenhaus mit dem Apothekengarten, das Haus im Buchholz ober dem Garten. Diese letzteren Häuser wurden von Stiftsbediensteten bewohnt. Nicht veräußert waren außerdem noch Stiftsgürten. Der Prior erhobAnspruch auf denKonventgartenmit demZiergarten. Der Konventzwinger war notwendig für den im Konventgebäude eingerichteten Pfarrhof. Alle vom Abt zu Kremsmünster geschlossenen Kontrakte wurden genehmigt zugleich mit Weisungen über die Fortsetzung der Lizitationen (Wien 31. Oktober 1787). Diese nahmen ih- ren Fortgang am 17., 18., 19. März 1788. Die 2 Ziergärten wurden demHofrichter in Bestand gelassen um 36 fl. Die Kastnerleitenwiese wurde verbestandet um 50 fl., das Bräuhaus um 40 fl. Das Gartenhaus samt Stöckl und Garten wurde verkauft um 525 fl., das Maler- (Bildhauer-) Haus um 386 fl., das Altistenhaus um 340 fl., das Schulmeisterhäusl um 335 fl., das Wasch- haus um 333 fl., das Spitalhaus um 530 fl., das Haus im Buchholz um 500 fl., der Buchwald, geschätzt auf 400 fl., um 1400 fl., der Hofrichtergarten um 86 fl., endlich das Schloss Ro- senegg samt Meierschaftsgebäude inklusive Fahrnissen um 3666 fl., also alles zusammen um 8101 fl. gegen 5835 fl. Schätzungswert. Auch diese Verkäufe wurden genehmigt, über Rosenegg aber eine 3. Lizitation angeord- net, wobei das erzielte Angebot von 3666 fl. zugrunde gelegt werden sollte (Wien 19. Juni 1788). Auf Vorstellung des Abtes von Kremsmünster, dass 3666 fl. bereits ein sehr hoher Preis seien und bei nochmaliger Lizitation der Käufer zurücktreten würde, wurde der Verkauf um 3666 fl. genehmigt (Wien 26. Oktober 1788). Die Weingärten bei Krems und Wesendorf wurden den Leibgedingeinhabern gegen Auf- zahlung eines Drittels des Schätzungswertes überlassen, die Höfe zuWesendorf undWeinzierl den Stiftshofmeistern unter der gleichen Bedingung. Viel Arbeit gab dem Abt von Kremsmünster und einige auch der Regierung das Angebot der Herrschaft Steyr dd. 19. Herbstmonats 1787 das Holz- und Wilddeputat an die Herrschaft Garsten mit Geld abzulösen. Manche Details aus der damaligen Forstwirtschaft dürften nicht ohne Interesse und daher nicht unwert sein festgehalten zu werden. Die Herrschaft Steyr lieferte alljährlich an das Stift 2 Hirsche und 4 Wildstücke. Das Gewicht eines Hirschen betrug im Durchschnitt 2 Zentner 19 1/2 Pfund, das Gewicht eines Wildstückes 1 Zentner 14 Pfund. Der gewöhnliche Preis eines Pfundesmit Einbegriff der Decke war 4 kr.; das Schussgeldmusste Garsten bezahlen, für jeden Hirschen 3 fl., für jedes Wildstück 2 fl. Als Fuhrlohn wurden für jedes Stück 14 kr. und nebstbei für den einliefernden Jäger und Fuhrmann jederzeit ein Mittagmahl, bestehend in Suppe, Fleisch, Kraut, Zuspeise und Braten, einer Maß Wein und einer Maß Bier verabreicht.

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