Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

298 Melchior Orgenis, Verweser des Hammerwerkes zu Liehen), Josef Weikhart Graf und Herr v. Engl zu Wagrain, St. Kiliani-Pfarrkirche zu Wartberg (Lehensträger Johann Pramhaß auf der Pfarrhub), das Bürgerspital zu Enns, Johann Albert Graf Clam. Hier sei auch gleich angeführt die kaiserliche Anordnung, dass in Ansehung al- ler im Land vorhandenen landesfürstlichen sowohl als auch der von dem Verlei- hungsrecht der Stifte und Klöster abhängenden Lehen bei einer nachfolgenden Er- ledigung der nexus feudalis aufgehoben und alsdann selbe zum Besten des aller- höchsten Ärars und respektive des Religionsfonds an den Meistbietenden käuflich hintangegeben werden sollen (Wien 8. Jänner 1789). Darauf Anmerkung der Regierung: nur auf Windhag, sonst auf keiner der Staatsgüteradministration unterstehenden Herrschaft befinden sich Lehen; zu Windhag gehörte als Lehen vom Stift Tegernsee die Herrschaft Achleiten bei Strengberg. Garsten hatte nicht im Land ob der Enns, wohl aber in Österreich unter der Enns etwelche in Zehenten und Wiesen bestehende Lehen. In der Lehensangelegenheit tritt mit einem Separatvotum hervor der neue Re- gierungspräsident im Land ob der Enns: Heinrich Graf v. Rottenhahn. Er wird sich darstellen als ein hochbegabter Staatsbeamter, ein gewaltiger, Achtung gebieten- der Josefiner, kein feiger Satyr, der fallenden Größen Fußtritte versetzt, kein feind- seliger Hasser, wo er Gegner oder selbst grimmiger Feind war, entschieden mann- haft, auch wider den Josefinismus, so insbesondere wider dessen wirtschaftliches System. Eines entstellt ihn: für die Klöster war er eine Geisel. Durch allerhöchste Verordnung vom 24. März 1787 wurden die Waldungen der noch bestehenden Stifte und Klöster in Staatsverwaltung genommen. Den Klöstern war der jährliche Bedarf an Holz anzuweisen (nach der bestehenden Waldord- nung); was über den Bedarf geschlagen wurde, sollte veräußert werden auf Rech- nung des Klosters. Das bei den Stiften und Klöstern bestehende Personal musste wie die anderen Kameralbeamten vereidet werden. Was die Linzer Regierung oder vielmehr Eybel oft beantragt: die Heranziehung des Pfründenvermögens bei den Stiftspfarren zum Religionsfond (wenigstens mit- telbar durch die Stifte), das sollte nun tatsächlich werden durch die kaiserliche Entschließung vom 5. April 1787: Bei den mit weitläufigen Wirtschaften versehenen Pfarreien von aufgehobe- nen oder sich selbst administrierenden Stiften ist den Pfarrvikaren der Unterhalt nach jenem Maßstab auszumessen, welcher für die neuen Pfarren im Land ob der Enns bestimmt ist. Von den Realitäten der Pfründen ist das zur Hausnotdurft für den Pfarrer Nötige zu exszindieren und in die Dotation einzurechnen, das übrige möglichst zu veräußern. Wie verhängnisvoll dieser Erlass werden müsste, wies der Propst von St. Flo- rian für sein Stift nach: Das Stift hat 27 Pfarreien, 6 Lokalkaplaneien und darauf exponiert 59 Geistliche. Für diese betrügt der kategoriemäßige Gehalt 23.050 fl., wozu ein Fond von beinahe 600.000 fl. nötig wäre. Nun hat St. Florian außer Vöck- labruck, wo aber ein weltlicher Verwalter aufgestellt ist, nicht 10 Pfarren, welche

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2