Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

295 Prior von der Regierung angetragen werde. Die Regierung antwortete darauf un- ter dem 2. Februar 1787, ihr Bericht sei bereits an den höchsten Hof erstattet worden. Mit Hofbericht vom 1. Februar 1787 begleitete die Regierung das Inventar nach Hof ein: Es kann nur bei der allerhöchsten Entscheidung beruhen, auf wel- che Art die Administration des Stiftes künftighin zu besorgen sei, normalmäßig tritt der Fall zu einem Abbé Commendataire ein. Das reine Vermögen wirft zu 4 % an Zinsen ab 22.052 fl. 20 kr., die Ausgaben bei einem mit so vielen Pfarren versehenen Stift sind immer ungemein groß, die Kosten eines Abbé Commen- dataire würden daher für das Stift empfindliche sein. Dass der Prior und der Hof- richter die Administration übernehmen, wie es in Mondsee geschehen, dagegen sprechen mehrere Gründe: 1. Die Resolution, welche einen Abbé Commen- dataire eingesetzt haben will. 2. Die Ungleichheit des Stiftes Mondsee, wo ein besonders wackerer, schon ausgezeichneter Mann vorhanden gewesen, der auch nur über Mondsee allein die Administration zu führen hat, während dem Stift Garsten Gleink inkorporiert ist. 3. Das Beispiel der Stifte Waldhausen und Engelszell, welche anderen Stiften inkorporiert wurden, obwohl das letztere ge- sucht sich selbst administrieren zu dürfen. 4. Die Rücksicht, dass 16 Mönche das große Garstener Gebäude als sich selbst Administrierende doch nicht in weite- ren Gebrauch nehmen sollen, zumal ohnehin das Gleinker Kloster leer steht. Die Regierung trägt daher an auf Inkorporierung des Stiftes Garsten an ein anderes Stift, zumal ein fremder Prälat mehr Beachtung findet seitens der Konventualen als ein Prior; ein Fremder kann geschwinder bei dem Überflüssigen einen ernst- lichen Abschnitt machen als ein Domestikus gegenüber seinen Mitbrüdern. Wenn man nicht immer den Prior zum Abt macht, so getraut sich Regierung auch nicht den Prior sogleich nur deshalb, weil er schon Prior, zum Administrator vor- zuschlagen. Auch in Mondsee, wo übrigens, wie nicht so in Garsten, gleichartige und mit Büchern sich beschäftigende Männer sind, hat man nicht den Prior zum Administrator erwählt. Das dem Stift Garsten nächstgelegene Kloster ist Krems- münster; übrigens kann auch dem Stift Lambach trotz weiter Entfernung die Ad- ministration aufgetragen werden, wie sie ja auch Wilhering über Engelszell und St. Florian über Waldhausen übertragen worden ist, und auch die Kameraladmi- nistration hat nicht alle Kameralgüter in ihrer Nähe. Wäre die gänzliche Aufhe- bung nicht wider das System, so könnten freilich die zur Seelsorge tauglichen wenigen Individuen in den Pfarrhof Steyr übersetzt, die untauglichen mit ihrer Pension entlassen oder in die nächstgelegenen Benediktinerstifte Kremsmüns- ter und Lambach hingelassen werden, wonach das Garstener Stiftsgebäude mit Ausnahme einer Wohnung für die Seelsorger und Beamten zu weiterem Nutzen verwendet werden könnte. Die bloße Herrschaftsadministration könnte dann auch der Propst von St. Florian übernehmen, wie ja auch in früherer Zeit Krems- münster die Administration von Waldhausen gehabt hat. Sollte jedoch von ei- nem Abbé Commendataire nicht abgegangen werden, so beruft man sich auf das im Bericht über Engelszell schon Gesagte betreffend den Baumgartenberger

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