Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

293 Absteigquartiers mit dem Zusatz gegeben wurde: „wo dieses nicht durch die mit die- sen Häusern auf allerhöchsten Befehl getroffene Verfügung untunlich gemacht wird" (Linz 6. Juli 1787). Und so musste der Propst noch weiter Zins zahlen für dieWohnung im Spitalerhaus — und für die Kameralbeamten (3 Familien) im Florianerhaus wurde kein Kreuzer gezahlt. Alles Bitten des Propstes half nichts. Wie aber der Propst noch überdies von den Inwohnern des Stiftshauses gepei- nigt wurde, davon ein Beispiel: Der Staatsgüteradministrations-Sekretär Swoboda, Vater von 4 Kindern, bat (8. Mai 1788) die Landesregierung die gnädige Verfügung zu treffen, dass in der ihm angewiesenen Wohnung im Florianer Stiftshaus folgende Herrichtungen vorgenommen werden: „1. Die Abbrechung der aus einer Menge dickbeleibter Engel und antiken Verzierungen bestehenden Stokadorarbeiten in der zu einem Wohnzimmer umgestalteten Hauskapelle und die Verputzung desselben: 2. die Vermauerung des Privets in dem Nebenzimmer und die Ausbrechung einer Türe von außen ; 3. die Legung eines neuen oder, falls es noch tunlich, nur die Aus- besserung des bisherigen Fußbodens in dem dritten Zimmer; 4. die Ausbesserung des Küchenpflasters." Gründe: „a) ist die vormalige Hauskapelle, da die Nebenkam- mer nicht zum Heizen, die daran stoßenden drei Zimmer zur Unterbringung mehre- rer Bettstätten viel zu klein und das vierte, ohne sich am Holz arm zu kaufen, nicht zum Erheizen ist, zu einem Kindszimmer wegen seiner proportionierten Größe und ziemlich guten Beheizung noch das schicklichste, zugleich aber auch das gefähr- lichste, weil man unausgesetzt in Sorge leben muss, dass nicht jemand, besonders aber ein noch zartes Kind durch Herabfallung einer Hand, eines Kopfes oder Fußes von einem der riesenmäßigen, zum Teil schon ziemlich locker hängenden Engel ent- weder tot oder zum ‚Krippel‘ geschlagen werde; b) sinb die übrigen Zieraten so ver- ziert, dass man solche von dem sich darin legenden Staub nie vollkommen reinigen und den sich darin aufhaltenden Spinnen mit keiner Gattung von Staubbesen bei- kommen kann, dass man also mehrmals Gefahr lauft, dass nicht jemand durch dieses giftige Insekt Schaden nehme..." u. s. f. mit Grazie! Die erste Bitte um die erwähnten Abänderungen hatte der Insekten jagende En- gelbesitzer an den Propst selbst gerichtet unter ekelhaften Schmeicheleien über die Güte des Prälaten; dieser antwortete unter dem 27. April 1788 „auf diese ihn nur zu viel belobende Zuschrift", dass er eben heute von hoher Regierung eine Verordnung überkommen habe, welche ihm ankündige, dass das Lambacher und Florianer Haus der Staatsgüteradministration und dessen Personal ganz allein überlassen sei. „Herr Swoboda, da er empfindsam ist, wird es selber einsehen, dass es nicht zutreffend wäre, wenn ich so auf ein Haus noch Kosten verwenden müsste, wovon man mir weder Zinsung noch eigene Wohnung zukommen lässt." Die Regierung erledigte das Ansuchen des Swoboda mit dem Dekret dd. Linz 14. Mai 1788: man versieht sich, dass Herr Propst bei den angezeigten Umständen die höchstnötigen Reparaturen vornehmen wird. Unter den Bewerbern um Stiftshäuser taten sich Fabrikanten besonders hervor. Rath und Kompagnie hatten eine kaiserliche Entschließung erwirkt, dass ihnen „zur Unterbringung und Erweiterung ihrer ,Fabrik der Halleinerstrümpfe‘ ein solches

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