Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

283 Passau geschickt wurde. Der Kommissär war Herr Graf von Engel, der hernach Bischof zu Göß in Steiermark war. Der Rebell musste zur Strafe nach Herzogenburg hospitieren und seine zwei Anhänger wurden auch gestraft." Einige Ursache der schlimmen Wen- dung, die es mit dem Propst und seinem Stift nahm, mag nach der Ansicht des Wald- hauser Historiographen freilich auch zu finden sein „in der unglücklichen Reise, welche der Herr Prälat nach Paris im Jahr 1778 mit dem Grafen von Thürheim machte, denn er kam nicht mehr so zurück, wie er hineingegangen ist. Mehr zu schreiben getraue ich mir nicht. Wer Paris kennt, wird das Geheimnis entziffern.“ „Um nun das Unglück recht fühlbar zu machen, so kamen von Kremsmünster die wiederholten Aufkündungen durch einen eigenen Expressen per 36.000 Gulden noch dazu. Nun sah der Prälat den letzten Stoß, er sah kein Rettungsmittel. St. Florian, das Stift, sah selbst nicht ungern unsere Auflösung statt uns zu helfen, weil es sich fürchtete, ihre Geistlichen möchten eine Verordnung bekommen, die ihnen befehle nach Wald- hausen zu ziehen. Denn vom Kaiser war das Stift nicht zur Aufhebung, sondern zur Seel- sorge bestimmt. Allein was war uns zu Waldhausen mit diesem guten Willen geholfen, da wir ohnehin wegen denen alten Schulden, um selbe zu vermindern, sehr sparsam leben mussten, indem jeder Geistliche täglich zwei Seidl Wein von seiner Kongrua zu- rücklassen musste. Auch die dem Stift inkorporierten Pfarren mussten jährlich verhält- nismäßig das Ihrige beitragen." Die Rückzahlung von 40.000 fl. an Kremsmünster, die Errichtung der neuen Pfarren und Schulen „machte (nach Baumann) eine solche Öff- nung in die Stiftskasse, dass es länger auszuhalten nicht möglich war. Fromwald hielt um die Aufhebung an unter Florians Administration." Unter dem 3. August 1786 meldete die Regierung an die Hofkanzlei, dass der Propst von Waldhausen Floridas Fromwald bei ihr und beim Consistorio um seine Resignation angesucht habe: sein Alter, seine Gebrechlichkeit haben ihm die nötige Kraft benommen. Der Bischof hatte sich bei der kanonischen Visitation von der Unvermögenheit des Propstes seine Vorsteherpflichten zu erfüllen überzeugt. Der Propst bat ihm nur jene Pension auszuwerfen, die jeden seiner Stiftsgeistlichen treffen würde, und dass ihm gestattet werde diese Pension entweder im Stift oder doch auf einer dem Stift anvertrauten Pfarre oder, was für ihn die größte Gnade wäre, im Stift St. Florian verzehren zu dürfen. Gerade mit Rücksicht auf diese demütige Uneigennützig- keit trug die Regierung auf eine Pension per 500 fl. an. Was aber die zukünftige Ordnung und Verwaltung des Stiftes anlangte, schien der Fall gegeben die neue Verordnung über die Abbés Commendataires in Wirksamkeit treten zu lassen. Allein, da das Vermögen des Stiftes, das erst 30 Jahre vorher auf Krida gestanden war, außerstande schien nebst der Pension des resignierenden Propstes die Besorgung eines Abbé Commendataire zu tragen, so beantragte die Regierung, dass die Administra- tion des Stiftes dem Propst von St. Florian übertragen werde, so wie Gleink unter die Ad- ministration von Garsten, Suben unter die von Reichersberg gegeben worden sei. Der Propst von St. Florian habe ohnedies in der Umgebung von Waldhausen mehrere Pfar- reien. Die 9 Geistlichen des Stiftes Waldhausen könnten nach St. Florian übersetzt und diesem Stift auch die Besetzung der Waldhausener Pfarren übertragen werden. Der Kaiser genehmigte jedoch den Vorschlag der Geistlichen Hofkommission dd. Wien 30. August 1786 das Stift, welches bei der Auspfarrungsresolution noch notwendig

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