Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
278 jährlich 90 fl. Zins), als das Payrhuberhaus zum Dikasterialgebäude genommen wurde (S. 206). Wie wenig liebenswürdig wurde dagegen der Propst von St. Florian in Angele- genheit des Linzer Stiftshauses. Zu Beginn des Jahres 1786 präsentierte man dem Propst eine Rechnung von 1418 fl. aus der Zurichtung seines Hauses zur Wohnung für das Kameraladministrations- personal. Der Propst zeigte der Regierung an, dass er an Hof dagegen rekurrieren werde. Er wäre überhaupt außerstande zu zahlen und genötigt andere Vorkehrungen zu treffen, wenn nicht der Zuwachs des Payrhuber'schen Vermögens einige Hilfe ge- bracht hätte (S. 263). Die Regierung reskribiert: Sie wird sich vermutlich über den angedrohten Rekurs zu verantworten wissen. Der Ausdruck, mit welchem der Propst (der von den Arbei- ten gar nichts gewusst hatte) einen Zahlung heischenden Ziegelmeister von Anberg bei Urfahr abgewiesen haben soll: „Ist er auch gescheit, wie würde es dem Herrn gefallen, wenn man ihn zum Hause hinausjagt, ich zahle nichts", scheint unglaublich und schon gar nicht mit den echten Begriffen einer Administration vereinbar, weil von einer in Administration stehenden Realität niemals der Administrator, sondern der Fond der wahre Eigentümer ist. Nach diesen echten, untrüglichen und leicht fass- lichen Grundsätzen, nach welchen sich aber gleich von Anbeginn alle übrigen Herren Administratoren bis nun pünktlich betragen, gleichwie man dies den Herren Admi- nistratoren der Stifte zu Lambach und Mondsee allerhöchsten Ortes zum besonde- ren Lobe anführen wird, hat der Administrator sein Benehmen genau einzurichten und getröstet zu sein, dass man ohnehin wirklich Bedacht nimmt die gehörigen Mit- tel in Vorschlag zu bringen, durch welche dem Stift St. Florian Ersparungen und hier- nach dem Religionsfond ein Zufluss verschafft werde. In ihrem gutächtlichen Bericht zum Hofrekurs des Propstes eifert die Regierung besonders dagegen, dass die Kameraladministration einen Wohnungszins zahlen solle. Es könne doch nicht der Fond an sich selbst zahlen, die Hauptkasse werde doch nicht an die Nebenkaffe hinauszahlen, wogegen diese nichts an sie hereinzahle. Es würde sehr zustatten kommen, wenn die Stiftsadministratoren sich zu einer alljähr- lichen Untersuchung gefasst machen müssten, wie es bei Privatherrschaften durch die Oberpfleger geschehe, und wie auch die Hof- und Landesstellen untersucht wer- den. Die Stiftungshofbuchhalterei findet es in ihrem Bericht vom 30. September 1786 in der Ordnung, dass der Prälat die Herrichtung zahle. Die Hofbuchhalterei ist auch damit einverstanden, dass kein Zins für dieses Haus gezahlt werde; aber in Verrech- nung von einem zum andern Administrationskörper sollte der Betrag doch gestellt werden und immerhin scheine es zu erwägen, ob es nicht gegen die höchste Gesin- nung sei, wenn ein Corpus nach dem andern den in Administration stehenden Stiften entzogen werde; denn bloß die eigene Administrierung des Vermögens und die Ab- führung des Überschusses nach dem Präliminarsystem sei befohlen, keineswegs aber die Einziehung der einen oder andern Realität. Mit dem Verlangen nach
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