Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

276 Intertenimente zu zahlen kommen mit 7400 fl., sodass ein Überschuss verbleibt von 617 fl. 12 kr. 2 ₰ . Die Buchhalterei setzt ihm ein anderes Präliminare entgegen mit Einnahmen per 23.762 fl. 7 kr. 2 ₰ und Ausgaben per 21.131 fl. 36 kr. 2 ₰ , also mit einem Überschuss per 2630 fl. 31 kr. Die Regierung findet dieses Ergebnis aus so namhaften Revenuen überaus trau- rig: die eigene Administration betrachtet immer nebst den Intertenimenten denMei- erhof als ihr Eigentum zu ihrem Vorteil. Die Landesstelle verweist auf das durch einen weltlichen Beamten verfasste Präliminare von Gleink, das viel besser ausgefallen sei (S. 273); die Naturalien-Berechnung unterliege überhaupt sehr schwer einer ge- nauen Rechnungsübersicht; es werde nicht anders werden, bis nicht alle Realitäten hintangegeben und als Administratoren Männer angestellt werden, welche dem Rechnungskreditwesen gewachsen und dem Brotverlust ausgesetzt seien; die Auf- nahme der Wirtschaftsbeamten dürfe nicht mehr bloß dem Administrator überlas- sen bleiben. Und das Präliminare von St. Florian? Nach diesem sollten die Einnahmen betra- gen 38.917 fl. 34 kr., die Ausgaben 38.689 fl. 33 kr. 2 ₰ , der Überschuss 228 fl. 2 ₰ — und ein „summarischer Ausweis über alle Einnahmen und Ausgaben der k. k. obde- rennsischen Religionsfondsherrschaft St. Florian pro anno militari 1786" verzeichnet an Einnahmen 59.077 fl. 36 kr. 1 ₰ , an Ausgaben 65.460 fl. 33 kr. 2 ₰ , also einen Abgang von 6382 fl. 57 kr. 1 ₰ . Wie bei Lambach nahm auch bei St. Florian die Regierung Anlass die ihr so höchst notwendig und vorteilhaft scheinende Veräußerung von Realitäten, insbesondere der Weingärten zu betreiben. Das Ansuchen des Propstes dd. 1. September 1786 den Leshof zu Kritzendorf mit 50 Viertel Weingärten wegen alljährlichen Schadens ver- kaufen zu dürfen unterstützte die Landesstelle bei Hof unter dem 14. September mit dem Antrag, dem Administrator aufzutragen alle Weingärten unparteiisch schätzen und versteigern zu lassen und den Betrag an den Religionsfond abzuführen. Mit Hof- dekret vom 31. Oktober 1786 wurde dem Propst die erbetene Erlaubnis zur Veräu- ßerung der Kritzendorfer Realitäten gegeben und ihm und dem Prälaten von Lam- bach befohlen alle Weinberge und Leshöfe spezifiziert anzuzeigen, damit das Nötige zur Veräußerung verfügt werden könne. Der Prälat von Lambach erinnert, dass er ein solches Verzeichnis auf Hofverlan- gen bereits eingesendet habe, es müsse in der Buchhalterei sich finden. Er wird zu abermaliger Einsendung aufgefordert. Der Propst von St. Florian erklärt, außer dem Leshof samt Weingarten zu Kritzendorf nur noch einen einzigen Weingarten in Wein- zierl nächst Krems zu besitzen, von dem aber das Stift mehr Vorteil durch Eigenbau beziehe. Die übrigen in der Wachau bestehenden Weinzehente und -Gärten seien nicht beträchtlich und in Bestand verlassen, der Leshof aber zur Pfarrwohnung ver- wendet. Das Stift habe auch im ganzen Tal Wachau den Weinzehent zu beziehen; dieser sei der Gemeinde Weißkirchen auf 10 Jahre in Bestand verlassen. Wenn die Gemeinde den Bestand nach Ablauf nicht mehr erneuere, brauche das Stift eigenen Weinbau umso notwendiger, als der Zehentwein ohne Vermischung fast nicht

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