Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

272 Abänderungen auf Kosten des Bischofs vorzunehmen seien, daher auch die Beschaf- fung eines Mariä Himmelfahrtsbildes statt des früheren Ignazibildes. Das von Bellucci gemalte Hochaltarbild der Linzer Domkirche soll aus der Kirche der Schwarzspanier (Benediktiner) in Wien stammen. Von dem zweiten Prachtstück der Ausstattung der Linzer Domkirche, von der Or- gel, wird später die Rede sein. Die Regierung ließ auch die bischöfliche Hauskapelle auf Stiftsunkosten einrich- ten. Mit Dekret vom 23. November 1784 verständigte sie den Propst von St. Florian, dass für die Kapelle noch abgängig seien: 1. ein rotes Tuch, den Altarstufen zu de- cken; 2. ein Betschemel für den Bischof mit rotem Samt und zwei gleichen Polstern; 3. vier längere rote Tücher, um die Betstühle der Ordinandorum zu decken; 4. ein Faldistorium; 5. zwei schönere Sessel zu Investituren. „Da man nun dergleichen unter den Gerätschaften der aufgehobenen Klöster nichts findet, aber man überzeugt ist, dass Herr Propst vermög seiner Denkungsart dem Herrn Bischof mit seinem reichen Sakristeivorrat auszuhelfen es sich zur Ehre rechnet, so sieht man dieser notwendig- und angenehmen Hilfsleistung mit besonderem Wohlgefallen ehestens entgegen." Der Propst rechnete es sich in der Tat zur Ehre an die abgängigen Gerätschaften zu liefern mit Ausnahme des Faldistoriums: das einzige, das er besaß, bedurfte er selbst. Erst unter Bischof Gregorius Thomas Ziegler wurde die rechtliche Sanierung des faktischen Bestandes erreicht, dass die Exjesuitenkirche Kathedrale, die Stadtpfarr- kirche wieder solche de jure wurde, wie die eine und die andere es von jeher und zwar ausschließlich war. Mit Erlaubnis des Kaisers vom 23. Februar 1841, im ordentli- chen Weg sich hiezu an den päpstlichen Stuhl zu verwenden, überreichte der Bischof sein Gesuch an die obderennsische Regierung, diese gab es an die vereinigte Hof- kanzlei, diese unter dem 3. Mai 1841 an die geheime Hof- und Staatskanzlei. Seit 1847 versuchte das Stift Kremsmünster wiederholt für das zur Bischofresi- denz überlassene Hans eine Entschädigung zu erhalten, 1852 sogar durch gerichtli- che Klage. Der Rechtsweg wurde aber für diese Sache nicht gestattet und die Beglei- chung einem gütlichen Übereinkommen zwischen Bischof und Stift überlassen mit Ausschließung jeder Konkurrenz des Religionsfonds. Durch Übereinkommen vom 11. Oktober 1883 ging der Bischofhof in das Eigentum des Bistums über gegen 60.000 fl. unverzinslich in Jahresraten bis 1918 zahlbar von der bischöflichen Mensa an das Stift Kremsmünster. Noch mehrere Unternehmungen des Kaisers trugen dazu bei, ihm das Vertrauen und die Sympathien der Reichsstände zu rauben. Der für reines Kirchentum und Trennung des Temporalen von dem Spiritualen feuerflammende Josef II. stand im Reich draußen im Verdacht seine Neffen zu Fürstbischöfen in Deutschland machen zu wollen. Man fürchtete eine kolossale Kumulierung der Fürstentümer unter dem Pastoral-Szepter seines Bruders, des Erzherzogs und Bischofs Maximilian. Die Ausstellung von Panisbriefen, womit die Abteien angewiesen wurden invalid gewordenen Generalen lebenslänglichen Unterhalt abzureichen, diesen Missbrauch aus den Zeiten der Karolinger, seit der Reformation nicht mehr in Übung, Josef er- neuerte ihn; sogar Frauenklöster und die durch die Reformation säkularisierten Stifte

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