Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

271 Kremsmünsterer Haus. Mit Bulle vom 14. Februar 1785 wurde Herberstein als Bi- schof von Linz konfirmiert, am 1. Mai 1785 inthronisiert. Die Feier der Einführung des Bischofs in die Kathedrale wurde vom Hof aus be- stimmt; als Vorlage für die zu stellenden Anträge musste „die Art und Weise, wie die in Hungarn neu errichteten Bischöfe, dann jener in Brünn eingeführt worden", ge- nommen werden. Die Brünner Inthronisationsfeier vom Jahr 1778 wurde mit weni- gen Abänderungen (z. B. dass der Linzer Bischof nicht „unter dem Himmel" gehen durfte) angenommen, die Neusohler verworfen und damit die Linzer Bischöfe vor der Gefahr errettet von einem ad hoc errichteten Zelt aus im bischöflichen Ornat zur Kathedrale reiten zu müssen durch die Reihen des Volkes, das „knieend den bischöf- lichen Segen, den der zu Pferd sitzende Bischof beiderseits austeilen wird", zu emp- fangen hat; „die Führung unter ein Zelt und Besteigung des Pferdes von dem Bischof fällt ganz hinweg; welches ein Merkmal der bei den Bischöfen in mittleren Zeiten gewöhnlichen Anführung des Volkes gegen ungläubige oder von der Kirche als Ketzer erkannte Feinde zu sein scheint" (Wien 8. März 1785). Die Stadtpfarrkirche wurde nie als Kathedrale benützt; schon dd. Wien 1. Hor- nung 1784 hatte Herberstein sich die vormalige Jesuitenkirche als Domkirche erbe- ten; der Kaiser bestimmte sie dazu 4. Dezember 1784. Die Ausstattung derselben oder vielmehr die Ergänzung des daran Mangelnden sollte „ aus dem Vorrathe der aufgehobenen Klöster" geschehen (Hofdekret Wien 21. Mai 1784). Insbesondere war es nötig hiefür ein entsprechendes Titelbild „Mariä Himmelfahrt", zu beschaffen. Zuerst bat der Vorsteher der ehemaligen Jesuitenkirche, J. Müller, ein Altarbild vom Kremser Schmidt malen lassen zu dürfen, der sich dazu um 300 fl. erboten habe. Die Landesstelle befahl die Antwort der niederösterreichischen Regierung abzuwarten; an diese war Anfrage geschehen; Domdechant Reff hatte darauf hingewiesen, dass ein passendes Bild aus dem aufgehobenen Kloster der Nikolaierinnen zu Wien sich im dortländigen Depositorio vorfinden dürfte. Die niederösterreichische Regierung meldete, dass ein Altarbild, „Mariä Himmelfahrt" vorstellend, 15 1/2 Schuh hoch, 10 1/2 Schuh breit, geschätzt auf 30 fl., im Depositorio vorhanden sei. Unter dem 19. September 1785 bittet das Linzer Konsistorium die obderennsische Regierung, die- ses von dem berühmten Palucci (Bellucci) herrührende Bild ankaufen und die not- wendige Vergrößerung und Ausbesserung durch den „von seiner Kunst bekannten Wienerischen Maler Auerbach" gegen 150 fl. besorgen lassen zu dürfen. Die Linzer Regierung erwiderte, dass das Bild gegen Erlag von 30 fl. durch einen dazu Verord- neten in Wien abgeholt werden könne; „übrigens will diese Regierung von allen der- lei Bilderkorrespondenzen in Zukunft enthoben bleiben" (Linz 27. September 1785). Da das Bild nur 15 x 10 Schuh groß war und der Altar ein Bild von 18 x 9 erforderte, erbot sich Auerbach das Bild aus ein Stück Leinwand von entsprechender Größe auf- zuspannen, um 3 Schuh zu verlängern, einen Schuh von der Breite wegzunehmen, gehörig zu putzen und so herzustellen, dass es einem neu gemalten Bild ähnlich se- hen sollte. Auf Ansinnen des Konsistoriums dd. 9. November 1785, dass der Religi- onsfond die Kosten trage, antwortete die Regierung, dass nach Resolution vom 4. Dezember 1784 alle durch Erhöhung der Ignazikirche zur Domkirche sich ergebenden

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