Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

263 Groschenpapier geschriebene Bestätigung, dass er, Payrhuber, (nach der ungefähren Berechnung des Propstes und des Dechants) 25.000 fl. erlegt hätte zu eigener Hand des Propstes, wovon ihm 1000 fl. als ein 4% iger Genuss ausbezahlt würden. Dem Stift schien dabei nichts verloren zu gehen, denn „man vertraute ja auf diese Art das Geld einem Sparkrug an, aus welchem kein Kreuzer herausfällt, und nach dessen Zerbre- chung ohne mindesten Entgang vielmehr mit einer Vermehrung man wieder die ganze Summe zurückerlangt". Als nun das Stift in die Administration kam, erklärte der Prälat dem Payrhuber, dass ihm die 1000 fl. nicht mehr ausbezahlt werden könnten. Erbost begab sich der 80-jährige Jubelprofesspriester zu Eybel, übergab diesem die Rekogni- tion über 25.000 fl. und außerdem eine von seinem Nachfolger auf der Pfarre ausge- stellte Bescheinigung über 8000 fl. für abgelösten Wein und erklärte, dass er beide Sum- men dem Religionsfond vermacht und legiert haben wollte. Ohne den Propst vernom- men zu haben, gab die Regierung die Sache nach Wien. Unter dem 26. September 1785 wurde vom Kaiser der Propst aufgefordert zur Auf- klärung, insbesondere wie es geschehen konnte, dass ein Stiftskapitular ein so beträcht- liches Peculium ersparen konnte. Die Regierung entsendete den Eybel mit dem Raitrat Fipel ins Stift, der dem Payrhuber noch überdies ersparte 10.000 fl. bar und 600 fl. in Bankozetteln abnahm und dem Propst zur Verrechnung für das administrierte Stift ein- händigte; 500 fl. ließ man dem Senior in der Hand zu seinem Gebrauch. Payrhuber aber besaß noch mehr; er hatte auch ausständige Forderungen. Er verließ das Stift, ohne sich zu verabschieden, und ging zu seinem Bruder, einemWeinwirt in Gmunden. Seine rück- ständigen Forderungen musste das Stift eintreiben und ihm jährlich 300 fl. abreichen. Mit Hofkanzleidekret vom 28. März 1786 wurde die Regierung aufgefordert mit dem Stift St. Florian wie mit anderen in Administration stehenden Stiften sich zu benehmen, ob und wie dergleichen Pfarrverweser wie Payrhuber zu einer gewissen Art der Verrechnung oder zu einem bestimmten jährlichen Beitrag für das Stift verhalten werden könnten. Die bitterste Erfahrung machte das Stift Kremsmünster. Ein früherer Hofrichter im Stift Josef Gruber, der von 1753—1772 das ganze Kredit- wesen und nachher auch das Herrschaftsprotokoll führte und den sehr gelehrten, aber zum ökonomischen und Rechnungsfach nicht geeigneten Abt Berthold vollständig und allein dirigierte, dieser Mann, der sich auf Kosten des Stiftes als „Edler von Gruber" no- bilitieren ließ, brachte es dahin, dass der genannte Abt ihm und allen Stiftsbeamten er- laubte vom Protokollgefälle für sich doppelte Taxen zu nehmen. Der erste, der diese übersetzten Taxen zur Anzeige brachte, war der Braumeister im Markt Kremsmünster in Gemeinschaft mit den Erben seiner verstorbenen Frau. Der Abt Erenbert suchte ver- geblich die Kläger zu beruhigen, die Klagen mehrten sich. Weiteren Anlass zu Beschwer- den gab, dass das Stift an die Untertanen noch Vergütungen schuldete für Lieferungen, teilweise noch von der Zeit des Siebenjährigen Krieges her. In diese Untertanenbewe- gung trat P. Rudolf Graser, Pfarrvikar zu Ried als Aufrührer ein; er gewann den Pfleger in Feyregg, Krakowitzer, für sich und bewog zwei Bauern seiner Pfarrgemeinde nach Wien zu reisen, wo sie die Untertanenklagen schriftlich und mündlich an den Kaiser brachten. An diesen war auch ein vom 7. Mai 1784 datierter Aufsatz gelangt unter dem Titel: „Etliche Anzeigen, die ich mich unterfange dem aller Wahrheit unermüdet

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