Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

262 man von diesem in der ganzen Gegend bekannten Mann mit Grund behaupten, dass er wenige seinesgleichen hat, und dass ein solcher Mann, der schonweit denen übrigen Kon- kurrenten vorgelaufen ist und auf dieselben soweit zurückblickt, von einem Konkurs mit diesen so weit hinter ihm stehenden Leuten in der Tat verschont zu werden verdient. Bitt- steller will auch nur von dem Konkurs beim Dechant, wofür der Termin schon verstrichen ist, befreit werden oder vielmehr seine Prüfung, wenn sie noch für nötig gehalten werden sollte, hierorts nachtragen. Der Konkurs beim Dechant wurde nur aus Abgang eines Ordi- narii vorgenommen (nach kaiserlicher Verordnung), dermalen ist aber ein bischöfliches Konsistorium da. Uber die Fähigkeit eines Kandidaten können der ernannte Bischof und die Konsistorialräte auch ohne Jurisdiktion in spiritualibus (die sie noch nicht hatten) so gut und noch besser beurteilen als mancher Dechant, der schon vor langer Zeit trans mon- tes einen Schulstaub abgehalten hat, folgbar die ächten Begriffe heutiger Zeit selbst nicht besitzt. Dagegen werden Sutter und Schwarzenbach immer der Religion und dem Staate die Konkurse versichern. Darauf das Hofkanzleidekret vom 13. Dezember 1784: Von der allgemeinen Regel kann auch in Ansehung des Pfarrers zu Ebelsberg nicht abgewichen werden und hat dieser Pfarrer, dem die diesfällig höchsten Generalien bekannt sein mussten, sich selbst es zuzuschreiben, dass, da er bei dem für die Pfarre Atzbach gehaltenen Konkurs nicht erschienen ist, auf seine von ihr (Regierung) angerühmten Verdienste bei der bevorste- henden Vergebung dieser Pfarrei keine Rücksicht genommen werden kann; viel weniger aber steht es einem Pfarrkandidaten zu sich selbst die Konkursexaminatoren zu benen- nen, wie es doch der supplizierende Pfarrer von Ebelsberg getan hat. Um die Pfarre Atzbach petierte aber auch der Kremsmünsterer Benediktiner P. Ru- dolf Graser. Die dem Stift Kremsmünster inkorporierte Pfarre Fischlham bat die Landesstelle, dass der vom Stift eingesetzte Pfarrer wegen erwiesener Lieblosigkeit gegen die Pfarr- gemeinde abberufen und ein Weltpriester auf diese Stiftspfarre gesetzt werde (1785). In der Klerus und Volk durchsetzenden Aufregung und Verwirrung erweiterten und steigerten sich Zwistigkeiten und Misshelligkeiten, die zwischen Stiftsprälaten und Volk zuweilen aus seelsorglichen Beziehungen sich ergaben, zwischen Stiftsherrschaften und Untertanen aus wirtschaftlichen Verhältnissen mehr oder minder fast naturnotwendig vorhanden sein mussten, für manches Stift zu bedrohlicher Größe; einem vielleicht von Unzufriedenheit zur Begeisterung für die moderne Richtung hingerissenen Regularen boten sie Gelegenheit seinem Prälaten und seinem Stift in der Tätigkeit eines be- schränkten Volkstribuns verhängnisvoller zu werden, als es je Denunzianten gelang. In die schließlich recht erquicklich verlaufenen Denunziationen reiht sich ein die kin- dische Rache, die am Stift St. Florian dessen Senior nahm: Wolfgang Payrhuber de Hueb, ein wunderlich, widerspenstig und widersinnig gewordener Greis. Als Pfarrer in St. Mi- chael in Niederösterreich (1754—1777) hatte er seine jährlichen Ersparnisse dem Prä- laten zur Aufbewahrung geschickt; er forderte Interessen. Propst Leopold II. erfuhr da- von aus den Schriften seiner beiden Vorfahren und vom Stiftsdechant. Das Kapital aber war wahrscheinlich von dem prachtliebenden Matthäus II. verbaut worden. Um dem alten Chorherrn eine Freude zu machen, übergab ihm der Propst eine auf ein

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