Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

261 Die Schöndorfer baten unter dem 3. November die Linzer Regierung den Propst, der trotz der ihnen — wie sie hörten — günstigen kaiserl. Entschließung den Pfarrvikar von Ebelsberg ihnen hinaufgeschickt habe, mit 100 Dukaten Pönale zu belegen, und dass ihnen ihr bisheriger Pfarrer belassen werde. Das Gutachten des Konsistoriums ging dahin, dass die Entfernung des Pfarrers Thie- mer bei aller Anerkennung für seinen priesterlichen Lebenswandel, seine Gelehrsamkeit und vieljährigen Dienste in der Seelsorge notwendig erscheine, um die Einigkeit in der Pfarre herzustellen. In den leidenschaftlichsten Ausfüllen stellt die Regierung in ihrem Bericht an Hof dd. 20. Dezember den Pfarrer Thiemer hin als einen, der unter die Kategorie derjenigen gehöre, worauf Se. Majestät die Zurückberufung in das Kloster gesetzt habe. Die Ent- scheidung von Wien dd. 20. Jänner 1786 lautete dahin, dass es bei der neuen Besetzung zu verbleiben habe. Der Stiftskapitular Hörmanseder war eine signifikante Erscheinung seiner Zeit, bzw. des ultrajosefinischen Klerus: im Folgenden noch mehr von ihm. In dem heillosen Kunterbunterlei von Regulierungen und Verordnungen verwirrte sich die Rechtsordnung derart, dass auch Geistliche zwischen Säkular- und Regularpfar- ren keinen Unterschied mehr bei Besetzungen gelten lassen wollten. Kapitulare beste- hender Stifte baten bei der Regierung um Weltpriesterpfarren und umgekehrt: eine ei- nem Stift inkorporierte Pfarre wollte einen Weltpriester als Pfarrer. Zur Zeit des in Vöcklabruck währenden Streites hatte Hörmanseder gebeten um Verleihung der vakanten Pfarre Atzbach, einer weltpriesterlichen Pfarrei. Der Religions- fond würde durch seine Beförderung auf diese Pfarre eines Pensionärs entlastet, den das Stift St. Florian statt seiner nach Ebelsberg stellen könnte. Zugleich bat er von einem Ruralkonkurs beim Dechant zu Gaspoltshofen verschont zu werden; keineswegs aber wolle er ein männliches Examen oder vielmehr eine Unterredung unter dem Praesidio des hochwürdigen General-Vicarii mit Beiziehung des Regierungsrates Eybel und der Domherren Sutter und Schwarzenbach vermeiden. Die Regierung empfahl bei Hof sein Ansuchen aufs wärmste (3. Dezember 1784). Sie rühmt seine seelsorglichen Verdienste, seine vielfältige Wissenschaft, seine tiefe, wahre und nützliche Gelehrsamkeit, seine ächten Grundsätze, welche für einen Pfarrer zu Atz- bach, der so viele Präsentationen hat, höchst notwendig seien. Die Regierung behauptet: Seine Schulen sind die besten, er ist der Normalschulverordnung zuvorgekommen, seine wahrhaft geistliche Wohlredenheit hat selbst von auswärtiger Kritik Lob und Beifall erhal- ten und er hat es damit so weit gebracht, dass seine Bürger- und Bauernschaft, gewohnt an den deutlichen, gut gesetzten evangelischen und apostolischen Unterricht und spra- chenreinen Vortrag, gar nicht mehr eine in der Pöbel- und Mönchssprache gesetzte Pre- digt versteht, eine Eigenschaft, vermöge welcher man den Supplikanten nicht nur zum Pfarrer, sondern zum Dechant bei künftiger Dekanatsvermehrung und zum praktischen Lehrer junger Geistlicher befördern zu können wünschen muss. Seine Beflissenheit in Be- förderung des Armeninstituts, sein Eifer und seine Willfährigkeit bei der vorgenommenen Auspfarrung, kurz, seine genaue Erfüllung aller seelsorglichen und bürgerlichen Pflichten, alles dies hat seine vollkommenste Richtigkeit und mit unparteiischer Beurteilung darf

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