Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

260 Kirche habe gehen müssen. Der Pfarrer kam dem nicht nach. Der Propst, von der Regie- rung beauftragt, ermahnte den Pfarrer Thiemer nachzugeben, alle Gottesdienste und auch die Privatmessen nicht mehr im „Dörfel", sondern nur in der neuen Stadtpfarrkir- che zu halten und die Schöndorfer Kirche zu sperren, die Kirchensachen daraus in der neuen Pfarrkirche zu verwenden (21. April 1785). Der Pfarrer antwortete mit der Bitte in das Stift zurückgenommen zu werden (25. April). Als wirklich die Pfarrkirche in Schöndorf in Gegenwart des Dechants von Gaspoltsh- ofen gesperrt wurde, hielten sich die Schöndorfer Bauern auf, gegen diese wiederum die Stadtbürger und letztere denunzierten, dass die Schöndorfer Kirchenrechnungen vermutlich nicht in Ordnung wären. Der Kaiser genehmigte (19. Mai 1785) das Einraten der Hofkanzlei, dass der Gottes- dienst zu verschiedenen Stunden abwechslungsweise in der Stadtpfarr- und in der Schöndorferkirche gehalten werde. Die Regierung verlautbarte die kaiserl. Resolution mit dem Zusatz, dass die Kirche in der Stadt Vöcklabruck die ordentliche Pfarrkirche sei, die Kirche zu Schöndorf Filialkirche. Da der Pfarrer mit der Ausscheidung der Paramente von der Schöndorferkirche an die Stadtkirche zögerte, kam eine kreisämtliche Kommission von Lambach und bezeich- nete die sofort abzugebenden Geräte und Paramente. Der Propst von St. Florian aber erhielt von der Regierung unter dem 20. September 1785 den Auftrag sogleich den zur Schande der dort gehäuften Akatholiken bekannt unzufriedenen Seelsorger ohneweiters in das Stift zurückzunehmen und einen andern mehr anständigen Mann an seine Stelle zu setzen. In einem Schreiben an den Propst weist der Stadtpfarrer die gehässigen Vorwürfe zurück: „Denen Akatholiken, die gewisslich wider meine Aufführung keine Klage führen, eine Ehre zu machen hat mir freilich weder die heilige Religion noch mein teurer Beruf jemals verstattet. Bin ich aber zur Schande, so muss es nur daherkommen, dass sich Zeit meines 26-jährigen Hierseins nur allein von dem kaiserl. königl. hier in Garnison liegen- den Militär (2 Kompagnien des Langlois'schen Infanterieregimentes), ohne von andern zu reden, gegen 30 — mithin noch so viele Akatholiken als die 13, die sich dermalen in hiesiger Pfarre befinden und unter diesen einige (3) noch in diesem Jahre um meinen Unterricht in der katholischen Lehre beworben und öffentlich zur allein seligmachenden Kirche bekannt haben." Der Propst hatte den Kapitular Hörmanseder, Pfarrvikar zu Ebelsberg, als Stadtpfar- rer nach Vöcklabruck bestimmt. Dagegen lehnten sich die Schöndorfer Bauern auf bei Hof und das Hofkanzleidekret dd. 14. Oktober 1785 forderte von der Regierung Äuße- rung ab, wie es habe geschehen können, dass die Entfernung des Pfarrers zu Vöck- labruck gegen die letzthin ergangene und noch bestehende Hofverordnung auf eine ein- seitige Vorstellung und ohne vorläufiges Einvernehmen mit dem Consistorio habe von der Regierung befohlen werden können. Das Gesuch der Schöndorfer sei dem Consis- torio mitzuteilen; der bisherige Pfarrer Thiemer habe zu Vöcklabruck vorläufig auf sei- ner Station zu verbleiben. Im Übrigen habe sie (Regierung) sich gegenwärtig zu halten in ihren Dekreten in geistlichen Sachen mehr bescheidener und gemäßigter Ausdrücke sich zu bedienen, als man nicht in dem gegenwärtigen und mehreren anderen Füllen schon bemerkt habe.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2