Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
256 ehemöglichst einzuschicken. Dieselbe Ausstellung wird gemacht mit Hofdekret gleichfalls vom 17. August 1785 über das Inventar von Mondsee. Nach dem Gutachten der StiftungsHofbuchhalterei ist die Differenz zwischen dem Inventar der Sperrkommission und dem des P. Socher zu auffallend. Abgesehen von allem andern: der Umstand, dass die ständischen Gülten allein um 48.130 fl. 33^ kr. nunmehr geringer angesetzt sind, erscheint doch zu auffal- lend; überhaupt ist das ganze Operatum als ein öffentliches Instrument gar nicht zu gebrauchen. Die Landesregierung hat sich gründlich zu verantworten, dass sie das Stift in unbeschränkten Verwaltungsgrenzen und ohne bei derlei Administratoren höchst notwendige Kontrolle belassen hat. 62. Flut der Drangsale über die Stifte. Während einerseits die Regierung mit ihren übertriebenen Aufhebungsanträgen zu den Inventaren der in Administration gesetzten Stifte die schärfste Zurückweisung sei- tens der Hofstelle fand, hatte sie anderseits doch Grund und Anlass, ja Auftrag vom Kai- ser die Aufhebung der Stifte in Anschlag zu bringen zur Dotation des Bischofs. Auf Grund der vom Bischof gelegten Ausweise (S. 177) fand die Buchhalterei, dass die Güter der aufgelassenen Klöster Baumgartenberg und Gleink und dazu noch Wind- hag nicht genügen würden; Baumgartenberg hatte durch die Robotabolition den größ- ten Vorteil verloren, Windhag ertrug ohnedies nur bei 2000 fl. Die Herrschaft Gleink sollte mit der Ergänzung von 2016 fl. 45 kr. 3 ₰ die Dotierung für den Generalvikar und Direktor consistorii abgeben; dem Bischof sollte angewiesen werden das Stift St. Florian und die Einkünfte der Herrschaft St. Florian mit 13.551 fl. 42 kr. 1 ₰ Erträgnis samt dem Kasten zu Hohenbrunn mit 965 fl. 30 kr. 3 ₰ und die Herrschaft Marbach mit 4985 fl. 33 kr. 2 ₰ , zusammen mit 19.502 fl. 46 kr. 2 ₰ , wovon der Bischof jährlich 1502 fl. 46 kr. 2 ₰ an den Religionsfond abzuführen hätte. Das Domkapitel sollte mit den Einkünften der Herrschaft Lambach per 14.959 fl. 9 kr. 3 dotiert werden, so dass es jährlich an den Religionsfond 6773 fl. 31 kr. 3 ₰ abführen müsste. Bei dem Anschlag der Erträgnisse waren die ausländischen Untertanen, die Weingärten in Niederösterreich, die Stiftshäu- ser und sämtlicheMobilien abgesondert und dem Religionsfond zum beliebigen Verkauf vorbehalten worden. Die Zuweisung sollte sogleich erfolgen; bei eintretendem größe- rem Abfall in den Herrschaftserträgnissen könnte um Dotationsergänzung angesucht werden (Linz 12. Juli 1785). Das Konsistorium äußerte Bedenken gegen diesen Vorschlag, weil die Stifte St. Flo- rian und Lambach nach der Resolution vom 6. März 1784 zu verbleiben hätten; dem Generalvikar sollte zur Bedeckung des Abganges außer der Gleinker Herrschaft noch das Stift Baumgartenberg angewiesen werden, da der Kaiser eben gänzliche Realdotation wolle. Übrigens sei der Abfall der Einkünfte schon dermalen so auffallend, dass die Un- zulänglichkeit der Dotation aus den vorgeschlagenen Gütern bereits einleuchte, also würde die Endigung des Dotationsgeschäftes durch sofortige Zuweisung der Güter erst recht nicht erfolgen. Die Frage kam wieder ins Stocken. Dass sie, wenn auch nicht förmlich aufgehoben, doch nicht mehr für sich zu Recht
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