Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

255 Gleink weder die Stückrechnungen von Juli bis Ende des vorigen Jahres (1784) legte, noch die halbjährige Abführung machte, als wenn Gleink gar nicht aufgehoben, son- dern bloß als ein Alluvium zum Stift Garsten gekommen wäre. Der Abt von Garsten hatte sich freilich sogleich ausweisen können (31. März 1785), dass er nach beiliegendem Buchhaltereischein die Stückrechnungen für 1784, das Journal für November, Dezember 1784 und Jänner 1785 gelegt habe; Abfuhr habe er aber keine machen können, da die meisten herrschaftlichen Gaben schon vor der Auf- hebung des Stiftes in Empfang genommen worden seien und die laufenden Einkünfte auf Intertenimente, Besoldungen, laufende Konti haben verwendet werden müssen. Die Stiftungshofbuchhalterei fand, dass an der Unrichtigkeit der Inventare und Er- trägnisausweise der Stifte St. Florian, Lambach und Mondsee die Regierung selbst schuld sei. Besonders rügt sie, dass kein landesfürstlicher Kommissär zur Inventur ab- geordnet, keine Manifestationseide abgenommen wurden. Das Inventar von St. Flo- rian war nur vom Propst und vom Buchhaltereibeamten Fipel unterschrieben. Die Auf- hebung von Wilhering und Garsten überlässt sie der höchsten Entscheidung (Wien 23. Juli 1785). Die Aufhebung von Lambach war mit Hofdekret dd. 20. Juni 1785 bereits zurückgewiesen worden. Überhaupt erregte die obderennsische Regierung viel Unwil- len in Wien durch ihre wenig sachgemäße, unnütze Schreiberei und ihre überspannten Anträge. Die Erledigung der einzelnen Inventurberichte erfolgte in besonderen Hofdek- reten. Mit Hofdekret vom 13. August 1785 wird der Regierung die Ausstellung der Stif- tungshofbuchhalterei über die Inventierung von St. Florian mitgeteilt, woraus sie (Re- gierung) von selbst ersehen werde, was für ein unvollkommenes Werk sie an diesem Inventar eingesendet, und wie wenig sie sich nach der unter dem 9. November 1784 erhaltenen Vorschrift und überhaupt in der Art benommen habe, die zur Verfassung von derlei Inventarien vorgeschrieben sei. Die Regierung wird beauftragt das Abge- hende zu supplieren, den Vorschriften gemäß sich zu benehmen. Von der Aufhebung des Stiftes St. Florian könne keine Rede sein, da dieser Antrag schon wiederholt von Sr. Majestät verworfen worden, und ebensowenig könne von den anderen gleichfalls übertriebenen Anträgen der Regierung bei schon systemisierter Pfarr- und Klosterre- gulierung Gebrauch gemacht werden. Regierung habe sich vielmehr zu befleißen den von Sr. Majestät ausgezeichneten Weg mit Eifer und Standhaftigkeit fortzuwandeln, alle anderen willkürlichen Absprünge und stets veränderlichen Ideen ein für alle Mal fallen zu lassen. Mit Hofdekret vom 17. August wird die Inventur von Lambach erledigt, gleich- falls mit dem Auftrag nach den Ausstellungen der Hofbuchhalterei sich zu richten. Die vom Raitrat Neumayr vorgeschlagenen Verbesserungen zielten meist auf Ver- äußerungen ab: die Körner- und Holzvorräte, der Meierhof zu Viechtau, verschie- dene Häuser sollten verkauft, Fischwasser, Zehente verbestandet werden. Die Stif- tungshofbuchhalterei fand nun den Verkauf der Weingärten, Häuser und Unterta- nen in Niederösterreich vorteilhaft, die anderen Veräußerungen nicht am Platz vor Durchführung der Robotabolition. Auch hier erhielt die Regierung den Auftrag die nötige Legalität herzustellen. Abgängiges zu supplieren und ein weiteres Operatum

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