Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

254 das Schloss zu Hohenbrunn, den Meierhof zu Hohenbrunn, 3 Leshöfe zu Krems, Krit- zendorf und in der Wachau. Die Häuser wurden jedoch nicht in die Schätzung einbezogen, auch nicht der Kör- nervorrat, die Gerätschaften, Preziosen etc. In der Galerie wurden 486 Bilder gezählt, in der Bibliothek ungefähr 12.000 ver- schiedenste Bücher; ein ordentlicher Katalog war nicht vorhanden. Die Stiftspassiven beliefen sich auf 105.050 fl. und die auf der Herrschaft Tillysburg haftenden auf 115.931 fl. 54 kr. 2 ₰ , zusammen 220.981 fl. 54 kr. 2 ₰ , Die Waisengelder betrugen 131.822 fl. 39 kr. 3 ₰ . Die jährlichen Einkünfte waren auf 67.548 fl. 30 kr. 3 13 ₰ , die Auslagen auf 65.982 fl. 6 kr., der jährliche Überschuss demnach mit 1566 fl. 24 kr. 3 1/3 ₰ berech- net worden. Die Regierung hebt in ihrem Bericht vom 31. Mai 1785 noch hervor, dass das Stift eine Menge Pfarreien in Ober- und Niederösterreich besitze, wovon einige sehr einträglich und mit so vielen Untertanen versehen seien, dass sie eigene Verwaltun- gen haben, z. B. Ansfelden, Vöcklabruck, Ebelsberg, Waldkirchen, Ried. Alle diese ertragen jährlich viele tausende Gulden und das hätte das Stift nicht verschweigen sollen bei der Anführung, dass es für Sustentation anderer Geistlicher jährlich 17.860 fl. ausgebe. Von dem sicher sehr beträchtlichen Meierhoferträgnis lasse sich gar nichts erheben, weil keine richtigen Rechnungen vorhanden, sondern alles ver- wirrt und auf getreue Hand überlassen sei. Bei den ungeheuren Renten solle sich nur ein so geringer jährlicher Überschuss ergeben! Da müsse es beim Stift an der Wirtschaft fehlen und Se. Majestät würde bei Aufhebung der Stifte nicht die guten Wirte verlieren, für die sie sich selbst immer rühmten. Ein Stift, dem jährlich nur so wenig übrigbliebe, könne auch nicht den Staatskredit vermehren. Nachdem für das kommende Quartal im Religionsfond ein Abgang von mehr als 48.000 fl. sich bereits zeige, müsse auf außerordentliche Mittel gedacht werden: das Stift St. Florian solle aufgehoben werden. Die nach Aussetzung auf die Seelsorge übrigbleibenden 18 Geistlichen und 7 studierenden Kleriker könnte man nach Waldhausen, Reichers- berg oder Ranshofen einteilen. Der Propst solle als Stadtpfarrer und Dechant nach Wels gesetzt, der intolerante Pfarrer von Wels Wolfsegger auf die einträgliche Pfarre Hohenzell amoviert werden, wo es keine Akatholiken gebe, oder auch nach Kalham, auf welche Pfarrei ohnedies der Passauer Weihbischof Graf v. Thun werde resignieren müssen. Sollte aber das Stift nicht aufgehoben werden, dann müsste das wahre Erträgnis in Evidenz gebracht werden. Es würde dem Religionsfond ungemein geschadet, wenn dies nicht geschehen wäre, noch ehe die Herrschaft verkauft oder dem Bischof zur Dotation gegeben würde. Aber dann wäre für den Religionsfond noch nicht genügend gesorgt, daher solle das Stift Garsten aufgehoben werden, der Abt sodann infulierter Stadtpfarrer zu Steyr sein. Und Stift Wilhering, bei dem sich keine Passiven finden, könne man auch aufhe- ben, den Abt nach Hohenzell als Pfarrer versetzen, wenn dem Propst zu St. Florian Kalham zuteilwürde. Zum Antrag der Aufhebung des Stiftes Garsten gab wohl Anlass, dass das Kamera- lzahlamt und die Buchhalterei sich beschwerten, dass der Abt als Administrator von

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