Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

249 Kapuzinerklostergebäude samt Grundstücken weder im ständischen Gültenbuch noch in der Landtafel aufschien. In dem Gewährbuch war noch immer der Name des früheren Eigentümers, von welchem die Realitäten an die Kapuziner übergegangen waren, unge- löscht, der Kapuziner mit keinem Wort gedacht. Nur in dem städtischen Dienst- oder Urbarbuch hieß es: Inhaber die Patres Kapuziner. Da aber jede Realität in den öffentli- chen Büchern vorgetragen erscheinen muss, so wurde ein neues Folium in der Landtafel eröffnet und darin der Religionsfond als Eigentümer der Kapuzinerrealitäten eingetra- gen (Linz 10. November 1834). Der Hofkammerprokurator machte in dem hierüber geforderten Gutachten noch geltend, dass auch der Religionsfond den Unterhalt der Kapuziner und die Herhaltung der Gebäude besorge, und dass über kurz oder lang, wenn die wenigen Klosterindivi- duen aussterben, das Kloster samt dem Garten dem Religionsfond gänzlich zufallen werde. Ein Missbrauch dieses bücherlichen Besitzes Vonseiten des Religionsfonds zum Nachteil der Kapuziner sei nicht zu besorgen, da die Institute unter dem Schutz der näm- lichen politischen Behörde stünden. So wurde die von der Landesstelle verfügte Eintragung des Religionsfonds als Eigentü- mers der Realitäten bestätigt unter dem 24. September 1835. Zur Pfarrgeschichte mag noch angefügt werden: VomNovember 1784 ab besuchten die Karmeliter: den neuen Normalschulkurs, eine unerlässliche Bedingung für alle jene, die als Pfarrer oder Lokalkapläne exponiert werden wollten. Sie hörten den Kurs allerdings bei ei- nem der Ihrigen, P. Seraphin, der sich in der Stadt hatte instruieren lassen. Am 17. Dezember 1784 hatten die Karmeliter ein kaiserliches Dekret erhalten, wo- nach der Prior nicht mehr wie bisher im Provinzialkapitel, sondern von den Konvent- Patres, und zwar auf 3 Jahre gewählt werden sollte; der Provinzial sollte auf 6 Jahre gewählt werden. Am 29. Dezember einstimmig zum Prior wiedergewählt trat P. Michael sein Amt am 10. Jänner 1785 an. 61. Die Inventierung der in Selbstadministration gesetzten Stifte. Das Ergebnis der 1784 aufgetragenen Inventierung der in Selbstadministration versetzten Stifte legte die Regierung vor, und zwar von Lambach und Mondsee im Hof- bericht vom 6. Mai 1785, von St. Florian im Hofbericht vom 3. Mai 1785. Die Inventursrelation über Lambach war an die Regierung übergeben worden un- ter dem 29. April 1785 vom Raitrat Neumann. Es fanden sich beim Stift an eigentümlichen Kapitalien in fundo publico 51.500 fl., bei Privaten 37.080 fl. 15 kr., zusammen 88.580 fl. 15 kr.; Stiftungskapitalien in fundo publico 900 fl., bei Privaten 12.000 fl., zusammen 12.900 fl. Summe der Kapitalien 101.480 fl. 15 kr. An Untertanenausständen 12.239 fl. 46Va kr., an liegenden Gütern nach landtäflicher Rektifikation 507.301 fl. 25 kr., an Häusern 11.800 fl., an Körnern 4291 fl. 3 kr., verschiedene Holzvorräte 3625 fl., 4398 Eimer 10 Maß Wein 24.354 fl. 18 3/4 kr., an Vieh 3153 fl. Summe des Aktivstandes 668.244 fl. 48 1/4 kr. Die Passiven betrugen an Depositengeldern 19.995 fl. 56 kr., an verzinslichen Passivschulden 167.674 fl. 15 kr. und zur Waisenkasse 65.367 fl., wohin das Stift 4030 fl. schuldete, welche aber in der andern Passivsumme bereits enthalten waren. Summe der Passiven

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