Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

241 nachweisen konnten, dass sie bisher nur aus gutem Herzen die Wasserleitung geduldet Hütten, abgewiesen bis zum Beweis eines Rechtsanspruches. Für den Fall des Gelingens der Beweisführung verlangt die Käuferin entsprechenden Nachlass vom Kaufschilling. Der Verkauf wurde genehmigt dd. 27. Mai 1786. Am 17. Jänner 1787 berichtet die Herrschaft Freistadt, dass bei Räumung des Klos- tersund der Gruft seitens des Käufers 2 Kupfersärge des Stiftersund der Stifterin sich gefunden haben; in den Särgen dürften wohl nach der Sitte voriger Zeiten mitbegrabene Kleinodien vermutet werden. Das Kreisamt bekam den Auftrag im Einverständnis mit dem Dechant die kupfernen Särge zu untersuchen, und da diese sowohl als auch, was etwa an Preziosen darin noch gefunden werden mag, als vorlängst von der Familie hint- angelassen zu betrachten sind, so ist auch kein Zweifel, dass diese inter res religiosas immer betrachteten Gegenstände zum Religionsfond und nicht dem Käufer gehören. Etwa vorhandene Körper können von der Starhembergischen Familie am Friedhof be- stattet und unter Beachtung der Vorschriften auch ein Epitaphium errichtet werden, die Särge aber, und was von den vorgefundenen Sachen Wert hat, sind zum Besten des Religionsfonds zu veräußern. Linz 20. Jänner 1787. Aber schon am 19. Jänner 1787 bat Graf Engl als Alois Starhembergischer Vormund um Ausfolgung der Särge, um sie in der Familiengruft zu Hellmonsödt beisetzen zu las- sen. Das Kreisamt berichtet unter dem 3. Februar über die Untersuchung: in den kup- fernen fanden sich hölzerne schon vermoderte Särge mit den Gebeinen; es fragt sich, ob die kupfernen Särge zum Nutzen des Religionsfonds verkauft oder mit den Gebeinen ausgefolgt werden sollen. Die Ausfolgungslassung an die Starhembergische Familie wird befohlen. Linz 12. Februar 1787. 46 Im Jahr 1896 kaufte die Stadtgemeinde Freistadt das „Schloss" samt (4 Joch) Grund vom Grafen Kinsky um 30.000 fl.; 2 Joch Grund behielt Kinsky als Holzplatz. Kloster und Kapelle wurden zum Konvikt für Studierende am Staatsgymnasium umgebaut. Die Ka- pelle stand bei der Übernahme in Verwendung als Aufbewahrungsort für Kastanien. 59. Aufhebung des Kapuzinerklosters in Steyr. Die Inventur ergab einen Vermögensstand von 16.825 fl. und jährliche Zuflüsse mit 138 fl. (Bericht der Stiftungshofbuchhalterei dd. 24. Mai 1787); 100 fl. lieferte jährlich die Fürst Lambergische Herrschaft auf Brennholz. Die Herrschaft erklärte sich bereit den Betrag auch weiterhin abzuführen. Die Kanzel erbat sich das Salzoberamt für die Kirche in Gosau; der Antoni-Altar kam in die neu errichtete Krankenkapelle im Spital zu Steyr. Anlass zu einer klassischen Erörterung gab die Veräußerung der Realitäten. Der Medicinae Doctor zu Steyr Anton Hiepfinger bat, dass das Kloster zu einem 46 Der Kupferschmied hatte mit der Eröffnung der Särge einen ganzen Tag zugebracht und forderte 2 fl.; geschätzt waren die 2 Kupfersärge auf 2 Zentner Kupfer ohne Eisen. Zugleich wurden auch die Gebeine der Kapuziner in den Friedhof übertragen. Dafür bekamder Totengräber 3 fl. 17 kr. und der Zimmermeis- ter mit seinen Gesellen für die Aufhebung des Grabsteins und andere mitunterlaufene Arbeiten 34 kr., zusammen 5 fl. 51 kr., die aus dem Religionsfond bezahlt wurden.

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