Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

231 nun neuerdings bei der Regierung an. Darauf und auf eine Anfrage, ob er den in der Bürgerspitalkirche befindlichen Kreuzweg in die Vorstadtpfarrkirche übertragen dürfe, erging die Retrosignatur: dem Herrn Propst zu Spital zuzustellen und versieht man sich zu demselben, er werde Pfarren, wo er patronus ist, solche Seelsorger gestellt haben, welche auf bessere Art als durch Kreuzwegbilder ihrer Gemeinde Andachtseifer einzu- flößen wissen, dessen das Konsistorium ratschlägig zu erinnern; 44 auf das andere Peti- tum: dem Herrn Propst zu Spital mit dem Auftrag zuzustellen, dass in Gemäßheit der allerhöchsten Resolution dd. 13. August 1785 wegen des Fürstenbergischen Benefizi- ums diese Häuser mittelst öffentlicher Versteigerung verkauft, der Kaufschilling in fundo publico als ein Kirchen- und Pfarrkapital angelegt und die Ausgaben unter diesor- tiger Bewilligung bestritten werden sollen. Ausdrücklich wurde im Hofdekret erklärt, dass, nachdem das Stift Spital das Präsentations- und Nominationsrecht auf dieses jetzt mit der Pfarrseelsorge verbundene Benefizium (Fürstenberg) habe und immer es seinen Geistlichen verleihe, dem Stift auch das Patronatsrecht mit den Patronatsverbindlich- keiten zu überlassen sei; so habe auch der Propst die Lizitation vorzunehmen. Unter dem 16. September 1785 verfügte der Kaiser, dass die Pfarrkapläne in Urfahr aus dem Religionsfond zu erhalten seien, nicht aber die 2 Welser Kooperatoren, und auf eine neuerliche Vorstellung des Propstes weiters, dass das Patronat über Wels und Ur- fahr beim Religionsfond zu verbleiben habe, von welchem auch die Kooperatoren zu unterhalten seien; wolle aber der Magistrat des einen oder andern Ortes das Patronat übernehmen, so könne es ihm gegeben werden, und bei eintretender Erledigung der Benefizien solle hieraus diejenige Quote, welche für die neuen Pfarren in Wels und Ur- fahr bei der Einrichtung schon bestimmt worden war, exszindiert, der Überschuss so- dann zur Dotierung der Kapläne verwendet werden. Dies wurde praktisch im Jahr 1788. Der Pfarrer Mayr war heimlich von Urfahr ent- wichen; er wurde in Wien ausgeforscht und von dort abgeholt, nachdem er fruchtlos ad commissionem wegen abgängiger Paramente zitiert worden war. Er wurde abgesetzt. 45 Die Regierung verständigte das Konsistorium unter dem 17. November 1788 von der erwähnten kaiserlichen Resolution. Vom Konsistorium in Kenntnis gesetzt bean- spruchte der Propst das ius nominandi, das mit der Resolution seinem Stift nicht ge- nommen sei. Das Konsistorium gewährte ihm die erbetene Unterstützung nicht, da die Landesregierung das Ernennungsrecht für Spital bereits mit dem Erlass vom 17. Novem- ber als abgetan erklärt habe. Ein zweites Gesuch des Propstes wurde gleichfalls abweis- lich beschieden 2. März 1789. Neuerdings brannte die Streitfrage auf nach dem Abster- ben des Wöß 21. November 1791. Das Konsistorium schrieb den Kompetenztermin für die erledigte landesfürstliche Pfarre in der Vorstadt Wels aus unter dem 23. November. Der Propst hält sich über die Bezeichnung der Pfarre als „landesfürstlich" auf und bittet mit der Besetzung zuzuwarten, damit er Zeit gewinne ein Hofgesuch einzureichen. Jetzt stellte der Propst das Alternativbegehren entweder um Belastung des 44 Im Jahr 1788 bat die Pfarrgemeinde Wels um diesen von ihr gestifteten Kreuzweg, wurde aber abge- wiesen: sie habe keinen Anspruch darauf, der Kreuzweg sei dem Religionsfond zugefallen. 45 Er kam hernach in Korrektion und bekam dann zum Lebensunterhalt nur so viel Messstipendien, dass er im Tag nicht mehr als 20 kr. zu leben haben sollte.

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