Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

230 In Urfahr waren als Kooperatoren dem Mayr, dessen Präsentation vom Propst das Konsistorium am 21. April gefordert hatte, 5 Kapuzinerpatres beigegeben worden. Der Guardian P. Medard Zierer kam als Pfarrer nach Neuhofen bei Ried. Die von den Urfahrer und Welser Kooperatoren aus dem Religionsfond ab 22. Feb- ruar, bzw. 1. März bis einschließlich letzten April bezogenen Unterhaltsgelder per 262 fl. 30 kr. sollte der Propst dem Religionsfond binnen 8 Tagen ersetzen (Dekret vom 7. Juni 1785), obwohl Eybel den Propst durch Mayr hatte beruhigen lassen, dass, wenn nach allerhöchster Resolution die Kapläne auch nicht mehr aus dem Religionsfond be- soldet würden, doch die Unterhaltung derselben nicht dem Stift, sondern dem Hohen- feldischen Benefiziaten obliege, dessen Einkünfte zureichend seien; dem Wöß werde das allerdings noch zu stark sein, weil er für seine Person zum Predigen einen eigenen Kooperator sich halte, aber ein neu angestellter Kanonikus aus dem Stift könnte gleich den einen Kooperator in Ersparung bringen. In der Pfarre Urfahr würden die Kapläne auch künftighin aus dem Religionsfond erhalten werden, wenn der Propst darum ansu- che, aus folgenden Gründen: weil das Stift Spital keinen Nutzen von Urfahr beziehe, das Fürstenbergische Benefizium nicht so viel trage, dass ihm solches aufgebürdet werden könnte, und anderseits der Religionsfond ohnedies den Nutzen habe weder für den Pfarrer noch für die Gebäude die erforderlichen Kosten zu bestreiten. Wöß hatte schon unter dem 23. Mai 1785 an die Regierung die Frage gestellt, ob wirklich das Kapuzinerkloster in Wels zum Pfarrhof bestimmt sei, und ob es sodann er- laubt sei das Benefiziatenhaus in der Stadt und das Gartenhaus mit dem anliegenden Garten zu verkaufen, und ob der Erlös zur Herstellung eines Pfarrhofes zu verwenden sei. Die Regierung weist ihn an den Propst, dieser sei Patron (27. Mai). Auf eine Beschwerde des Propstes wird diesem unter dem 17. Juni 1785 indorsato mitgeteilt, dass weder ihm noch dem Stift das Patronat bisher aufgezwungen worden sei, und so zerfalle jeder Stoff zu einer Beschwerde. Von der aus höchsteigenem Antrieb geschöpften Resolution, dass das Stift die Kooperatoren zu erhalten schuldig sei, könne die Regierung nicht abgehen, doch sei deren Unterhalt eigentlich den Benefiziaten auf- getragen, die infolge der Verwandlung ihrer Benefizien in curata die Kooperatoren er- halten müssten. Der Propst entgegnete darauf, damit könne er sich gar nicht beruhigen, der Wortlaut der Verordnung lege ihm die Unterhaltungskosten auf und über die Einkünfte der Benefi- ziaten könne er nicht verfügen; das Stift habe zugunsten der Pfarren und der Seelsorge und des Religionsfonds auf die Exszindierung der Augmentation nach Heiligenkreuz und Windischgarsten verzichtet, es sei auch bereit das Ernennungsrecht abzugeben, nur möge es vom Patronatsrecht und dem Unterhalt der Kapläne verschont bleiben. Der Erfolg war zunächst der, dass die Kooperatoren in Wels und in Urfahr nichts bekamen, vom Propst nichts und vom Religionsfond nichts. Mayr in Urfahr jammert (31. Juli) dem Propst vor, dass ihm die Kooperatoren unter diesen Umständen weggehen, drei hätten wahrscheinlich schon neue Anstellungsdekrete, und er, Mayr, selbst sei da- ran die Pfarrei heimlich zu verlassen, in der er weder einen Pfarrhof habe noch einen Kooperator unterhalten könne. Die (auch an den Propst gerichtete) Anfrage des Wöß über den Verkauf von Garten und Haus in Wels hatte der Prälat ohne eine Antwort zurückgeschickt. Wöß fragt sich

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