Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
229 Benefizium zu Linz als jenes zu Wels dem Propst ritterlich herausgefochten zu haben. Dieser bedankt sich beim hoch- und wohlgebornen Reichsfreiherrn, sonders hochzuver- ehrendsten Herrn Baron, allerschätzbarsten Gönner, für so viel Sorgfalt, weist aber da- rauf hin, dass die Besetzung nicht von ihm allein abhängt, und dass, wenn es auf Talent und in der Seelsorge gesammelte mehrjährige Verdienste ankommt, den beiden vorge- schlagenen Herren wohl andere das Gleichgewicht, wenn nicht das Übergewicht halten. Mit Regierungsdekret vom 16. November 1784 wurde das Fürstenbergische Bene- fizium in Linz zur Pfarre Urfahr, das Hohenfeldische in Wels zur Vorstadtpfarre transfe- riert, der Propst sollte sich äußern, ob die darauf befindlichen Benefiziaten zur Seelsorge tauglich feien. Als Kooperatoren waren den Pfarrern Mendikanten beizugeben. Unter dem 9. Dezember 1784 äußerte sich der Propst dahin, dadd der Linzer Benefiziat Rein- spach zu alt und presthaft sei für die Seelsorge, bei der Rückkehr ins Stift werde diesem nach 32jähriger Seelsorge alle Liebe, Treue und Verpflegung verschafft werden. Der Be- nefiziat Paul Wöß in Wels sei geeignet als Pfarrer, gelehrt, bescheiden, friedliebend, mit den „dermalen anfordernden echten Grundsätzen" beseelt u. s. f. Wöß wurde zum Pfarrer ernannt. Am 22. Februar wurden die Kapuziner in Wels aufgehoben, der Guardian Tobias Lachberger und der Sonntagsprediger verblieben als Kooperatoren in der Vorstadt- pfarre. Die Kapuzinerkirche wurde als Pfarrkirche genommen, weil sie um 400 Personen mehr fasste als die Spitalkirche (gegenwärtig Theater) und ihre Zurichtung nur 1100 fl. erforderte, während die Spitalkirchenadaptierung auf 10.000 fl. zu stehen gekommen wäre. Wer aber sollte die Kosten dieser Zurichtung bestreiten? Das Stift Spital schien nach den Direktivregeln dazu nicht verpflichtet. Unter dem 30. April 1785 wurde der Propst gefragt, ob er das Patronatsrecht mit den damit verbundenen Lasten überneh- men wolle. Dieselbe Frage wurde brennend bezüglich Urfahrs. Am 10. Mai wurde eine Entscheidung urgiert. Für Urfahr hatte am 29. März der Propst den Kanonikus Mayr dem Stadtpfarrer zu Linz nominiert zur Präsentation ans Ordinariat. Er hatte auch seine Überzeugung ausge- sprochen, dass es dem Magistrat obliegen werde das in der Vorstadt gelegene, aus den Mitteln der Dreifaltigkeitskapelle erbaute Benefiziatenhaus eventuell licitando zu ver- kaufen und dagegen das neue Pfarrgebäude in Urfahr nach Inhalt der Direktivregeln mit Konkurrenz der Pfarrgemeinde herstellen zu lassen. Der Stadtpfarrer lehnte die Präsentation ans Ordinariat ab, da durch die Bestim- mung zur Pfarre das Benefizium seinen früheren Charakter gänzlich verloren habe, ebenso der Magistrat am 1. April 1785; alles sträubte sich, weil alles sich von den Lasten des Patronats fernhalten wollte. Mit Erlass vom 13. Mai 1785 wurde mitgeteilt, der Kaiser habe resolviert die Vor- stadtpfarre Wels mit noch 2 Kooperatoren zu vermehren in Rücksicht auf die große See- lenzahl und die wie nirgends sonst so große Zahl der Akatholiken, die auch ein eigenes Bethaus dort hätten, mit Rücksicht auch auf das Zusammenströmen der Reisenden, so dass bisher kaum 2 Klöster zureichend gewesen die Zahl der Beichtväter zu stellen; Se. Majestät habe unter dem 2. Mai resolviert, dass das Stift Spital für Bestellung und Be- zahlung einiger Kooperatoren sorgen solle; dem Propst stehe es frei Geistliche aus sei- nem Stift oder aus aufgehobenen Klöstern anzustellen. Dasselbe gelte für Urfahr.
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