Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

228 Kosten eine Wohnung beschaffen. Die Jahresrechnung hatte er dem Dechant zu Linz zu legen als dem Vorstand der Dreifaltigkeitsbruderschaft und den andern Vorstehern derselben. Der Benefiziat hatte eine Reihe von Stiftmessen zu lesen. 1703 stiftete die Gräfin noch 3000 fl. auf 2 Wo- chenmessen. Das ius nominandi hatte also der jeweilige Propst von Spital; er sollte einen Canoni- cus ernennen, und wenn keiner aus ihnen es annahm, einen Befreundeten des Herrn Propstes Heinrich, vorausgesetzt, dass ein solcher tauglich wäre, sonst einen andern Weltpriester. Das ius praesentandi an den Fürstbischof von Passau hatten der Dechant und der Stadtmagistrat von Linz. Wenn einem Propst zu Spital dieses ius nominandi einigermaßen in quaestionem gezogen oder alteriert werden sollte, so müssten die Interessen von 6000 fl. sogleich der Hl. Kreuzkirche nächst Kirchdorf gegen Lesung der Stiftmessen übergeben werden bis zur Redintegrierung iuris. 1706 stiftete die Gräfin noch einen Sakristan mit 1200 fl. (dazu 50 fl. vom Propst) und gab ihm für immer eine Wohnung in dem ihr eigentümlichen Haus. Nachdem für den Benefiziaten vergeblich eine Wohnung gesucht worden war, überließ sie ihm eine im Mittelstock ihres Hauses bis auf weiteres. Von anderer Seite kam an die Kapelle eine Ewige Licht-Stiftung mit 500 fl. 1717 starb die Gräfin und ihre (jüngere) Schwester Maria Franziska verkaufte als Universalerbin im Einverständnis mit Propst Heinrich das Fürstenbergische Haus samt Kapelle und Garten um 7400 fl. an die Waisenstiftung eines gewissen Johann Heinrich Keller aus Zürich, der als Schneidergeselle in Rom konvertiert hatte, Diener bei der konvertierten Königin von Schweden Christine geworden war, nach deren Tod in Linz sich niedergelassen und 1716 zur Gründung eines Waisenhauses 22.000 fl. hinterlassen hatte. Für diese Stiftung wurde nun das Fürstenberghaus samt Kapelle gekauft. Damit war der Benefiziat Inwohner im Kellerischen Waisenhaus geworden. Als nach neuen (besonders den Doserischen) Zustiftungen zum Waisenhaus die Zahl der Stiftlinge sich so vermehrt hatte (auf 31), dass die Räumlichkeiten nicht mehr ausreichten, wurde für den Benefiziaten ein in der Nähe liegendes Haus erkauft (1774); und dort blieb die Be- nefiziatenwohnung bis zur Auflassung. Das also waren die beiden Stiftungen, auf welche die Regierung ihr Auge geworfen hatte. Am selben Tag, an dem der Propst an Treml schrieb (1. September 1784), machte er auch die Regierung aufmerksam auf die bei den Adauktionen getroffenen Bestim- mungen über eine eventuelle Transferierung der Zustiftungen. Insbesondere war auch die an ihn ergangene Zumutung den 34 Jahre alten Kanoni- ker Mayr als Vorstadtpfarrer nach Wels zu ernennen umso ärger, als das Benefizium ja seit 1777 durch Kanonikus Wöß besetzt war und nach allerhöchster Resolution dort, wo ein Benefizium zur Errichtung einer Pfarre verwendet wurde, der Benefiziat im Genuss seiner Stiftung verbleiben und die Seelsorge übernehmen sollte. Allerdings war Wöß nicht ganz unbeanstandet hinsichtlich seiner Tauglichkeit zur Seelsorge. Eybel ließ durch Frh. von Eyselsberg dem Propst von Spital sich empfehlen und mit- teilen, dass er für Urfahr den Kanonikus Pabst und für Wels den Kanonikus Mayr wün- sche (31. August 1784). Eyselsberg rühmt sich in demselben Schreiben sowohl das

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