Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

222 das Gesuch auch vom Wirt, Fleischhacker, Bäcker und Müller in Pupping. Das Kreisamt erhielt von der Regierung einen Verweis: der Grund wegen der Bäcker, Fleischhacker etc. falle zwar weg, weil man sonst zu jeder Fleischbank eine Expositur bauen müsste, aber die Lokalität hätte das Kreisamt untersuchen sollen. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen wurden die Überschläge und Pläne verfasst und vorgelegt; zur Wohnung des Pfarrers wurden in Aussicht genommen die 2 früher für den Provinzial bestimmten Zimmer, die 2 Zimmer des Guardians sollten als Kaplan- wohnung, zum Schulzimmer sollte hergerichtet werden die gleich beim Klostereingang gelegene Tischlerei und Schusterei, welches Zimmer 7 Klafter lang, 2 Klafter breit und mit 4 Fenstern versehen war. Dem Schullehrer waren zur Wohnung zugedacht die bei- den Portenstübchen und das Frauensprechzimmer. Zum Gottesacker schien der Platz neben der Kirche geeignet; er umfasste 200 Quadratklafter und hielt durchaus sehr brennenden Sand, war also zur Verzehrung der Körper sehr tauglich. Allerdings lag er nahe bei den Häusern, aber im Garten und weiter in die Felder hinaus war durchaus sumpfiger Grund. Nach hoher Verordnung vom 16. Juli 1787 kam es von der Errichtung einer Pfarrei zu Pupping allein ab. Eine Schule verlangte die Gemeinde nicht. Inzwischen war auch das Klostergebäude, geschätzt auf 2800 fl., verkauft worden am 7. Dezember 1786 an den Josef Keller, Traiteur zu Linz, um 3220 fl. Die Errichtung des Kaufkontraktes, bzw. die Übergabe an den Käufer erfolgte aber nicht, weil die Schlossbergverwaltung die Sistierung verlangte bis zum Ausgang des Rechtshandels, der sich zwischen Keller und dem Med.-Dr. Franz Huber entsponnen hatte. Dieser wurde in 1. und 2. Instanz dahin entschieden, dass Keller sein an Pupping erworbenes Recht dem Dr. Huber abzutreten schuldig sei. Mit diesem waren noch 3 andere Interessenten verbunden: die Freiin v. Werneck, der Beamte der k. k. Wollzeug- fabrik Josef Bauer und der Eferdinger Stadtrichter Andreas Hick. Der Kaufkontrakt wurde auf diese 4 lautend errichtet und der Kompagnie zur Aus- fertigung zugestellt, außerdem aus Abzahlung der halben Kaufschillingssumme per 1610 fl. gedrungen umsomehr, als man die Realitäten auf mehrmaliges Verlangen der Kompagnie bereits übergeben hatte. Nun bat aber die Kompagnie in einem Hofgesuch, dass die ganze Kaufschillings- summe ihr durch 10 Jahre gegen landesübliche Verzinsung in Händen gelassen werde mit Rücksicht auf die Kosten der Fabrikserrichtung (Ende 1787). Dies wurde vom Hof gewährt unter der Bedingung, dass die Kompagnie sich land- täflich, grundbücherlich oder rollarmäßig ausweise, dass das Kapital in der ersten Hälfte des Hypothekarwertbegriffes und mithin sichergestellt sei. Nach wiederholter Aufforderung überreichte unter dem 10. März 1788 die Kompag- nie einen Aufsatz zu einer Obligation, womit sie zur Sicherung des Kaufschillingskapita- les das zur Fabrik hergerichtete Klostergebäude mit den herbeigeschafften Materialien und Utensilien zur General- und Spezialhypothek bestellen wollte. Da aber damit der allerhöchsten Forderung nicht Genüge geleistet wurde, so erging die nochmalige Auf- forderung, und als diese erfolglos blieb, übergab Lehrbach die Angelegenheit der Regie- rung dd. 10. Juni 1788. Die Wollzeugfabrik bat bei den Landrechten, dass das auf dominikalem Grund

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