Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
214 Eigentliche Passiven bestanden nicht. An Steuern und Gaben waren zu zahlen 826 fl. 28 kr. Ein Kapital von 500 fl. war im Jahr 1781 gestiftet worden auf kranklie- gende Arme; dieses musste daher aus dem Religionsfond exszindiert werden. Die von Ferdinand III. gestifteten 33 Fuder Gottesheilsalz gegen wöchentliche Lesung einer Messe unter Aussetzung des Venerabilis und Abbetung des hl. Rosenkranzes für das Erzhaus mussten vom Salzoberamt an den Religionsfond reluiert werden. Die Verbindlichkeiten wurden neuen Seelsorgern zugeteilt. Die Patres wurden zur Seelsorge ausgesetzt, mehrere vom Abt zu Garsten als dem Vorstand der Stadtpfarrkirche im Beisein des Kreishauptmannes bei der Domi- nikanerkirche als einer Filialkirche angestellt. Drei kamen als Kooperatoren an die 1782 errichtete, aber erst 1785 in Funktion getretene Vorstadtpfarre Steyr, zu wel- cher die ehemalige Jesuitenkirche als Pfarrkirche genommen, die Bürgerspitalkirche als Pfarrhof hergestellt wurde. Solange die Patres noch im Kloster verblieben, erhielten sie täglich 30 kr., spä- ter entsprechend den Hofentschließungen dd. 13. und 16. Jänner 1782 täglich 40 kr., nach welchen Hofentschließungen nur den Nonnen 30 kr. verrechnet werden sollten; lediglich von diesen ist auch die Rede in der Hofresolution vom 9. Sep- tember 1782. Die Weine und leeren Fässer wurden versteigert um 11.469 fl. 22 kr., von den übrigen Effekten wurde um 478 fl. 17 kr. veräußert. Die Bibliothek wurde um 161 fl. verkauft an einen gewissen Kaspar Schiefer, ob- wohl die Dominikaner gebeten hatten sie ihnen um den „von einem Bauern" letzthin angebotenen Steigerungspreis oder um noch höheren Preis zu überlassen (19. Ok- tober 1785). Am 23. September 1786 bat Lehrbach um baldige Räumung der Bibliothek. Da- rauf gab die Laudesstelle dem aufgestellten Verwalter des Klostergebäudes Guggen- bichler unter dem 28. September den Auftrag die Bücher in das Linzer Depositorium abzuführen. Auf ein Gesuch des Kaspar Schiefer aber wurde dem Guggenbichler schon unter dem 3. Oktober mitgegeben diese Bücher, da sie ohnedies nur Makula- tur und bei der Versteigerung durch Kauf au Schiefer gekommen seien, demselben ausfolgen zu lassen. Nun aber räumte Schiefer mit den Büchern auch die Bücher- stellagen und 5 Stück eingemauerte Bilder weg und ruinierte dadurch die Stuckatur. Er verweigerte die Rückgabe der Bilder und die Ausbesserung der Mauer. Die Bücher hatte er nach Jahr und Tag noch nicht bezahlt. Das Kreisamt nahm den Schiefer in Schutz: Die Ausräumung der Bilder sei nicht heimlich vor sich gegangen, sie habe 3 Wochen lang gedauert, die Bücherstellagen seien schon bei der Aufhebung von schlechtester Gattung befunden worden und die Bilder, welche lediglich einige Heilige des Dominikanerordens vorstellten, seien dem Schiefer umsomehr zu vergönnen, als er für die bloß als Makulatur zu betrachtende Bibliothek 161 fl. geboten und auch wirklich bereits eingezahlt habe. Zur Vergütung der unbedeutenden Beschädigung der Mauer habe er sich angeboten. Von Hof aus aber kam ein energischer Verweis dd. 26. Juni 1787 an die Regie- rung über deren ganz unkorrektes Vorgehen. Sie wurde beauftragt den Erlös an die
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