Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

198 Nach dem Bericht des Kreisamtes dd. 14. Juli 1784 gehörten zum Steyrer Domini- kanerkloster 22 Priester, wovon aber 6 in anderen Klöstern angestellt waren, dagegen befanden sich im Steyrer Kloster ein Dominikaner des Grazer und einer des Waitzner Klosters. Der Provinzial P. Dominikus Throner, von den Äußerungen Eybels benachrichtigt, über- reichte ein Majestätsgesuch unter dem 5. November 1784, in dem er nicht so sehr um Erhal- tung des Klosters als um Belastung der Geistlichen im dortigen Kloster bat; die einbrechende Winterszeit mache die Übersetzung der alten meist gebrechlichen Geistlichen äußerst be- schwerlich; wohin immer sie versetzt würden, überall würden sie ohne Dienstleistung sein; in der volkreichen Stadt Steyr könnten sie doch am Altar und im Beichtstuhl Aushilfe leisten, wenn die Kirche Filial- oder gar Pfarrkirche werden sollte; in Wien und Graz seien ja auch die Dominikanerkirchen Pfarrkirchen geworden; er wisse auch nicht, wo die Steyrer Patres unter- bringen: das Kloster zu Münzbach sei aufgehoben, das halbe Kloster zu Krems habe er zu ei- nem Depositorium für ausländische Waren hergeben müssen, nur noch die Klöster zu Wien und Retz seien übrig. DieMünzbacher Patres seien über Befehl in das Steyrer Kloster übersetzt worden, was solle nun geschehen, wenn auch dieses aufgehoben werde? Dieses Majestätsgesuch gab Anlass zu einem Referat Eybels, das über das Vorgehen der geistlichen Filialkommission in der Klosteraufhebung mancherlei Aufschlüsse gibt. Der haupt- sächlichste Inhalt ist folgender: Obwohl in der Resolution vom 6. März 1784 aus der Zahl der Klöster, die nach und nach aufgehoben werden sollten, jene hervorgehoben wurden, mit deren Aufhebung sogleich be- gonnen werden kann, so hat man doch selbst mit deren Aufhebung sich nicht beeilt: die Ka- puziner inUrfahr und inWels sind noch nicht aufgehoben; ihre Aufhebungwird leichter durch- geführt werden können, wenn die Kapuzinergehalte und die Pfarrerrichtung in Urfahr und Wels inOrdnung gebracht seinwerden. Auch daswenig besetzte Franziskanerkloster zu Grein, das man, obwohl die Konzentrierung nach Pupping sehr leicht hätte geschehen können, über die verflossenen Monate noch 7 Monate und also bis ins Frühjahr belässt, ist eine Probe, dass die Aufhebung im Land ob der Enns in keine fugam in hieme ausartet. DieMinoriten zu Enns und zuWels hatten beide nur eine geringe Anzahl vonMönchen, zu Enns nicht einmal eine eigene Kirche; die geringe Zahl derer inWels wurde durch Verwendung zur Seelsorge noch mehr vermindert; ihre Aufhebung war laut Aktes der dortigen Toleranz- festsetzung sehr ersprießlich, auch ist dieses Kloster wiederholt mit Bestandsgesuchen von Seiner Majestät abgewiesen worden. Ganz abgesehen davon, dass das Minoritenkloster zu Linz für die in Reduktion Fallenden Raum genug hat, so würde doch für die 6 Übrigbleibenden sichPlatz in andernMinoritenklöstern finden, da ihnen der Religionsfond so viele zur Seelsorge Verwendete aus dem Brot bringt und der Exabt von Gleink, dermaliger Stadtpfarrer zu Enns, der Abt zu Schlierbach, der Propst von St. Florian, die Dechanten und Kreisämter die zur Seel- sorge Tauglichen mit allem Eifer unterbringen. Und wenn zu alldem endlich noch sittliche Umstände kommen, in welchen Ärgernisse leichter mit bescheidener Aufhebung als mit einer vielleicht nur mehr Aufsehen machenden Untersuchung gehoben werden, so sollen selbst Obere und Klöster mit dieser Moderation zu- frieden sein. Alle bisher Aufgehobenen, wenn man den ersten bis zum mindesten vernehmen wird,

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