Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

188 Kattunfabrik dachte man, dazu mangelte es jedoch an Wasser, höchstens für das Militär schien es anwendbar zu sein. Zweckhammer weiß außer diesem nur noch einen Vorschlag zu machen: die Pfründler des bemittelten Bürgerspitals vor der Stadt in das Kloster zu bringen, weil sie ohnedies im Spital wenig Raum hätten, und dann die in sehr schlechter Lage be- findlichen armen Pfründler des Bruderhauses in das leere Spital zu versetzen, das Bruderhaus aber dem Militär zu einem Spital zu überlassen oder zu veräußern. Das Kloster wurde sowie das zu Wels dem Langlois'schen Infanterieregiment angetragen (Oktober 1784). Man fand es entsprechend: 4 Militär- und zwei Feld- webelzimmer, 3 Kompagniemagazine, dann das ganze Regimentsmagazin zur Auf- bewahrung des Proviants und des Artilleriegeschirres, das bisher in Steyr war, nebst Requisitentrain konnten im Ennser Kloster Unterkunft finden. Auch 4 zu Steyr stehende Proviantwagen sollten in einen Holzschuppen des ehemaligen Klos- ters gebracht werden. Das Welser Kloster bot Raum für 2 Offiziersquartiere und 60 Betten oder, wenn mangels einer zweiten Küche nur 1 Offiziersquartier hineingegeben würde, für 70 Betten. Mit Hofdekret vom 23. April 1785 wurden beide Klöster (und das Braunauer Kapuzinerkloster) dem Militär überlassen gegen billigen Zins. Das Militär bot für das Welser Kloster 316 fl., für das Minoritenkloster 197 fl. Zins an. Bei letzterem war der Keller (zum Teil) und der Garten einem Gastgeb zu Enns auf 1 Jahr in Bestand gelassen worden. Da der Stadtmagistrat in Enns den Service für das ins Kloster gelegte Militär herbeigeschafft hatte, zahlte das Militär den Zins vom 6. September 1785 bis Ok- tober 1788 an den Magistrat; dieser zog davon mehr als zwei Drittel für sich ab. Die Regierung fand die Einquartierung dem Religionsfond sehr nachteilig und beantragte dem Militär zu künden und die Gebäude zu veräußern (1789). Das Mi- litärkommando war gern bereit die Mannschaft herauszunehmen, wofern nur wie- der wie früher die Quartiere in den Bürgerhäusern angewiesen würden. Auf höhe- ren Zins oder Ablösung ließ sich aber das Militär nicht ein, da die Gebäude zu einer wirklichen Kaserne zu klein waren, Quasikasernen aber nach dem Bequartierungs- system nicht mehr statthatten. Die Buchhalterei schlug vor die beiden Klöster zu Wels und Enns den Ortsmagist- raten unentgeltlich zn überlassen; die Städte sollten nur die Haussteuern und Repa- raturkosten auf sich nehmen, der Zins von den dabei befindlichen Kellern und andern Gemächern, so von Privaten benützt werden, an den Religionsfond abgeführt und die allenfalls vorhandenen Gärten oder sonstigen Anger veräußert werden. Die Regierung bestand jedoch auf einem angemessenen Kaufschilling. Das Kloster zu Enns war geschätzt auf 1800 fl., die Bürgerschaft bot 1000, dann 1500 fl.; zu diesem Preis erhielt sie das Kloster (Wien 2. März 1790). Die Exminoritenkirche zu Wels wurde zum Kriminalgefängnis in Antrag ge- bracht, von der Hofkommission (für die Systemisierung der Kriminaljurisdiktion)

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