Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

185 wenigen übrigbleibenden Laien in andere Klöster zusammengezogen werden. Das Linzer Kloster sollte einstweilen zu einem Warendepositorium genommen werden, in das Exkarmeliterinnenkloster die Züchtlinge kommen, da die Zuchthausgebäude nach höchster Resolution zur Fabrik überlassen werden mussten. Übrigens findet die Regierung das Karmeliten-Klostergebäude auch anwendbar zu einem (staatlichen) Provinzhaus oder zu sonst einem politischen oder militärischen Zweck. Die geistliche Hofkommission machte darauf aufmerksam, dass die Schlussfolge- rung der Regierung, bzw. des Fiskalamtes mangelhaft sei: wenn der Religionsfond in die Rechte des Karmelitenklosters eintrete, dieses aber vermöge der Amortisationsgesetze kein Sukzessionsrecht habe, so könne ein solches auch der Religionsfond nicht über- kommen. Übrigens sei die große Schwierigkeit beseitigt aus dem jetzigen System und der Verfassung des Religionsfonds: auch das Vermögen der bestehenden Klöster mache einen Teil des Religionsfonds aus. Der Unterschied sei nur der, dass der Fond das Ver- mögen der aufgehobenen Klöster unmittelbar, das der bestehenden mittelbar durch die Klostervorsteher administriere. Es sei das Karmelitenkloster bei der obderennsischen Klosterregulierung beibehalten worden und kein Grund zur Aufhebung vorhanden (Wien 5. Jänner 1785). Der Kaiser entschied, dass es beim Amortisationsgesetz verbleibe, nur bezüglich des Verkaufes der Realitäten habe er es aufheben wollen und nicht weiter (Wien 24. Jänner 1785). Die Substitution der Karmeliten aus dem Grundemann'schen Testament besteht noch fort. 46. Aufhebung der Minoritenklöster zu Wels und zu Enns. Die obderennsische Regierung hatte nach der kaiserlichen Entschließung vom 6. März 1784 noch viele Klosteraufhebungsarbeit zu verrichten; an den drei vom Kaiser zur Aufhe- bung bezeichneten Stiften war das traurigeWerk geschehen. Merkwürdigerweise machte sich die Regierung nun auch an Klöster, zu deren Aufhebung sie zunächst nicht angewiesen war: mit den Minoritenklöstern zu Wels und zu Enns hatte sie es dringlicher als der Kaiser. Das Datum der Aufhebung kann wie bei mehreren Mendikantenklöstern nicht genau angegeben werden. Die Inventur imMinoritenklöster zu Wels ergab einen Aktivstand von 58.667 fl. 33 kr., Passiven in der Höhe von 6619 fl. 35 kr. 2 ₰ , ein reines Vermögen von 52.047 fl. 57 kr. 2 ₰ . Das Kloster hatte Untertanen, welche an Zehent 69MetzenWeizen, 192Metzen Korn, 382 Metzen Gerste, 29 Metzen Wicken, 187 Metzen Hafer zu geben hatten. Dem Kloster gehörten an 12 Patres, 4 Brüder. 6 „reduzierte" Minoriten traten über in das Kloster zu Linz, die übrigen in die Seelsorge. Guardian war Dr. Melchior Hayduschitz, Mitglied der theologischen Fakultät an der Wiener Universität. Er kam 1785 als Pfarrer nach Lohnsburg. Der unbequemste Minorit wurde der Regierung P. Benignus Bach. Er war früher Mi- norit in Linz gewesen. Nach der Aufhebung des Welser Klosters kam er als Kooperator nach Marchtrenk. Wegen Verteilung einiger Medikamente an arme Kranke wurde er ins Linzer Kloster zurückberufen. Es stellte sich aber heraus, dass der Physikus in Wels selbst

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