Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

180 Eben diese schöne Handlung, welche nicht nur Sr. Majestät, sondern auch sämtlichen Prälaten als ein nachahmungswürdiges Beispiel angerühmt wird, macht bei dieser Stelle den Wunsch rege, dass die andern Herren Prälaten bei solcher Gelegenheit die Regierung ebenfalls aus Verlegenheiten zu ziehen suchen sollen und nicht leere oder solche Einstreuungen machen dürfen, die doch zu heben sind." Aber der Abt von Garsten ließ sich nicht rühren und nahm sich kein Beispiel da- ran, so wenig als der Hausmeister im Stift Mondseer Haus, der der Regierung mit endlosen Bitten anlag, bis dass dem Magistrat die polizeiliche Hinausbeförderung des Hausmeisters aufgetragen wurde, aber ohne Erfolg. Der Hausmeister erhob Anspruch auf 600 fl. für Herrichtung des Gartens. Er ging nach Wien. Inzwischen sollte seine Frau an die Luft gesetzt werden; die jammerte, dass sie bei dem rauen und kalten Wetter doch nicht unter freiem Himmel wohnen könne. Die Regierung wusste sich nicht zu helfen. Dann kam wieder ein Dekret von Wien, es solle das Rechte und Billige über die Bitten des Hausmeisters vorgekehrt werden und damit fing die Sache wieder von vorne an. Neue Gutachten, neue Bitten! Der Magistrat berichtet, die Hausmeisterin sei wirklich krank. Endlich kam von Wien ein Hofkanzleidekret, die Regierung habe das Weitere gegen den Hausmeister zu verfügen, wenn er sich nicht ruhig geben wolle, solle er in Haft genommen werden. Dem Abt von Garsten, der „entfernt von Stolz verblendet zu sein und seiner geist- lichen Demut unvergessen sich die Bequartierung seines vorgesetzten Generalvikars hätte zur Ehren rechnen sollen", machte die Regierung bekannt, dass er keineswegs mehr sich als willkürlicher Eigentümer, sondern nur als Administrator des zum Bes- ten der Religion wie des Staates anzuwendenden Klostervermögens zu betrachten, folglich gegen Verordnungen keinen hartnäckigen Hausherrn vorzustellen habe; bin- nen 3 Tagen solle er das Haus dem Generalvikar einräumen und sich über sein eige- nes Absteigquartier äußern (Linz 16. Oktober 1784). Unter demselben Datum bekam auch der Hausmeister des Garstener Stiftshau- ses ein Dekret, worin es heißt: „Vermöge mündlicher Anzeige hat der Generalvikar von Euch schon öfters Grobheiten empfangen. Obschon es zwar ganz ungewöhnlich ist Hausmeistern Dekrete von einer Stelle zuzufertigen, so will man dennoch bei die- sem ebenfalls ungewöhnlichen Fall, dass ein unbedeutender Hausmeister kühn ge- nug ist die schuldige Ehrfurcht für den Generalvikar zu verlieren, Euch hiemit bedeu- tet haben, dass Ihr bei nochmaliger Beschwerde ohneweiters des Dienstes verlustig sein werdet. Übrigens da der Herr Generalvikar seinen Holzvorrat vor einbrechender übler Witterung unter Dach bringen muss, so habt Ihr dies umso gewisser sogleich zu gestatten, weil sonst dennoch das Holz hinein, Ihr aber aus dem Hause gebracht werden würdet." Man fing an witzig zu werden. Und immer noch schaute zu bitterster Verwunderung des Herrn Eybel der Abt von Garsten nur auf seinen fürgesetzten Nacken und nicht auf das Beispiel von Kremsmünster und Lambach: denn auch der Lambacher Prälat war nun schon mit einem Dekret zu beloben, weil er die Wohnung in seinem Haus willigst zum Absteig- quartier hergestellt hatte. Bereits war das Dekret an den Abt von Garsten erlassen, binnen 24 Stunden die Wohnung zu räumen, widrigenfalls auf seine Kosten von Amts wegen seine

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