Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
176 dieses Stifts gerührt und mit vollem Dank erinnern, ihre Bitte an den Monarchen gütigst einzubegleiten, dass doch dem Dechant jährlich 600 fl. zugesprochen wer- den möchten in Ansehung seines 70-jährigen Alters und durch 18 Jahre aufhaben- den Amtes, ferners jedem der zuhause bei der Seelsorge angestellten Geistlichen (und dazu seien 4 notwendig) jährlich 450 fl., den andern beim Stift befindlichen Geistlichen 350 fl.; die Passiven des Stifts seien ja mit den landschaftlichen Aktiv- obligationen allein schon überzählig bedeckt und die Stiftsmitglieder verdienten diese Begünstigung durch literarische Tätigkeit, in welcher sie sich neben der Seel- sorge ausgezeichnet hätten (St. Florian 29. Oktober 1784). Eybel referierte dazu: Die geistliche Filialkommission gibt sich alle Mühe und versäumt bei keiner ein aufzuhebendes ober administrierendes Stift betreffenden Gelegenheit, sondern sinnt selbst nach und beeifert sich den Klostervorstehern und subordinierten Individuen, soviel man beim Monarchen verantworten kann, alle Erleichterung zu geben und durch willigstes Betragen sie in vergnügten und fröhlichen Stand zu setzen; aber über die vom Hof festgesetzten Grenzen traut man sich nicht zu schreiten. Es ist daher die Bitte des Prälaten dem allerhöchsten Hof platterdings anheim zu stellen und höchstens in Ansehung des verdienstvollen alten Dechanten können Gründe der Billigkeit angeführt werden und insbesonders der, dass er ohnehin bei seinem hohen Alter diese Guttat einer erhöhten Pension nicht lange genießen wird. Dem Propst aber ward unter dem 19. November 1784 bedeutet, dass es ja bei ihm stehe verdienstvollen Geistlichen ihr Schicksal zu verbessern, indem er alte gebrechliche Seelsorger in das Stift zurücknehme und sie da ihre alten Tage in Ruhe genießen lasse und auf die Pfarren junge, arbeitsame und geschickte Männer aussetze. Die Bitte des Propstes von St. Florian um Erhöhung der Pensionen für die Geist- lichen seines Stiftes fand Erhörung insoweit, dass dem Stiftsdechant mit kaiserli- cher Entschließung 500 fl. angewiesen wurden. Socher, der provisorisch als Administrator des Stiftes Mondsee bestellt worden war, wurde nach Antrag der Regierung vom 26. Oktober 1784 als solcher mit jähr- lich 800 fl. Gehalt bestätigt (Wien 18. Jänner 1785). Nach Hofresolution vom 9. November mussten alle zur Seelsorge tauglichen Benediktiner aus dem Stift Mondsee exponiert werden; im Stift verblieben der Ad- ministrator, der Pfarrer und zwei Kapläne. Unter dem 9. November 1784 erging ein weiteres Hofdekret betreffend die in Selbstadministration gestellten Klöster: „Nachdem zwischen diesen drei Stiften und den wirklich aufgehobenen nur der einzige Unterschied obwaltet, dass den- selben die Administration der Temporalien beigelassen wird, so ist im allgemeinen nach den Direktivregeln zu verfahren: Über das gesamte Real- und Mobilarvermö- gen ist ein ordentliches Inventar aufzunehmen, hauptsächlich das Reinerträgnis zu erheben, Präliminarausweise zu entwerfen und alles mit umständlicher Relation an die Stiftungshofbuchhalterei zu geben. Die Kirchenpreziosen sind dermalen noch nicht in das Kirchendepositorium zu bringen und noch nicht zu veräußern,
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