Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
175 Dieses Dekret ward ein Aufhebungsdekret. Am 6. Oktober langte es in Mond- see ein und wurde mit Verehrung von den Konventualen entgegengenommen. Sie versprachen die weisen Absichten Sr. Majestät getreulichst zu erfüllen und durch sparsame, pflichtmäßige Haushaltung das Wachstum des Religionsfonds nach Ver- mögen zu fördern. Der 69 Jahre alte Prior P. Liberat Mayer resignierte am 12. Oktober in Anse- hung seines hohen Alters auf die Administration; der Konvent brachte den Käm- merer Georg Socher als Administrator in Vorschlag. Eybel, zur Inventierung (behufs Einleitung der Administration) in Mondsee an- wesend, bestätigte, dass der Prior ein guter, andächtiger Mann, aber weit entfernt sei von den Eigenschaften eines Administrators, und beteuerte, dass der Kümme- rer Georg Socher, so schmeichelhaft er auch vom Konvent geschildert sei, dennoch ungleich mehr Empfehlung verdiene, weil er nicht bloß die vollkommene Kenntnis von den Kräften des Stiftes besitze, sondern auch an gutem Beispiel sich aus- zeichne, Anstand, liebevolles Betragen mit Ernst vereinbare und durch seine his- torischen Wissenschaften und ächtesten Grundsätze in jedem Fach einen in der Tat wahren Gelehrten vorstelle. Unter Nr. 7 der dem Socher von den Konventualen gespendeten Lobsprüche heißt es über diesen: „Er hat durch seine Einsicht und Klugheit unter dem letzten verstorbenen Prä- laten sehr oft das Schlimme gut und das Gute besser gemacht, obgleich seine Macht sehr beschränkt war und sein unbefangener Rat nur selten Gehör fand." Zum Schluss der Lobeserhebungen geben die Konventualen der Hoffnung Aus- druck, dass Socher den Ruhm, den er sich im Dienst des Stiftes verdient habe, im Dienst Sr. Majestät vergrößern, ihnen, den freiwilligen Bürgen für seine Vorzüge, durch treue Erfüllung seines Berufes Ehre machen und nie durch Zanksucht und Rabulisterei dem Religionsfond unnötige Kosten verursachen werde. Eine Reihe von weiteren Dekreten normierte die Selbstadministration der drei Stifte. Mit Hofdekret vom 7. September 1784 wurde erklärt: weil die Stifte nicht ganz aufhören, sondern nur den Rechnungsüberschuss an den Religionsfond ab- führen müssen, sonst aber noch die nötige Aushilfe in der Seelsorge zu leisten ha- ben, deshalb haben sie auch ihre Kleriker und Studiosen nicht zu entlassen oder von den hl. Weihen ferne zu halten, sondern diese haben ihren Unterhalt ebenfalls zu empfangen. Mit Hofdekret vom 8. Oktober 1784 wurden den Administratoren die Gehalte bestimmt und zwar: dem Prälaten von St. Florian 2500 fl., weil doch dieses Stift dem Religionsfond am meisten einbringe und daher mehr Mühe mache in der Ad- ministration; dem Prälaten von Lambach wurden 2000 fl. Gehalt ausgesetzt. Der Propst von St. Florian dankt alleruntertänigst für die Stellung des Stiftes in Selbstadministration zu Gunsten des Religionsfonds und verspricht die Administ- ration mit schuldigster Treue zu führen, bittet aber auch die hohe Stelle zugleich „mit dem Zeugnis der Rechtschaffenheit", welches die hohe Landesstelle dem Stift St. Florian jederzeit habe angedeihen lassen, und worüber sich auch die Glieder
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