Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

174 welches aber so unlesbar und unordentlich geführt worden sei, dass hieraus auf keine Weise mit Verlässlichkeit habe gearbeitet werden können. Der verstorbene Abt Opportunus habe die Aktivkapitalien während seiner 10 1/2 -jährigen Stiftsadministration um 27.891 fl. 57 3/4 kr. vermehrt, die Passiven um 2906 fl. vermindert, dennoch einen neuen Trakt gebaut und die vor 9 Jahren durch Feuer zerstörte Stiftskirche, die Wirtschaftsgebäude hergestellt, nebstdem einem ansehnli- chen Teil von Mondsee Hilfe geleistet. In der Fassion vom Jahr 1782 war ein jährlicher Überschuss von 921 fl. 42 kr. aus- gewiesen. In ihrem Bericht vom 23. Juli 1784 fand die Stiftungshofbuchhalterei gegen die Wahl eines neuen Abtes nichts einzuwenden, zumal das Stift Mondsee nach der Reso- lution vom 6. März weiter bestehen sollte. Auch der Abt von Braunau als Referent bei Hof beantragte für Mondsee eine neue Abtwahl. 44. Versetzung der Stifte St. Florian, Lambach und Mondsee in Selbstadministration. Nun aber kam eine Maßregel, die selbst bei dem damaligen Regierungssystem überraschen musste, das Hofdekret dd. Wien 7. August 1784: „Da es keinem Zwei- fel mehr unterliegen kann, dass der Religionsfond nicht zureichend werden kann zur Bedeckung der Kosten der neuresolvierten Pfarreinrichtung und der Mendi- kantenklöster nach aufgehobener Sammlung und der Abgang wohl nicht anders als von dorther ersetzt werden kann, wo einiger Überfluss hervorsteht, so hat Se. Majestät befohlen, dass von den drei im Lande ob der Enns befindlichen Stiftern St. Florian, Lambach und Mondsee die zur Seelsorge tauglichen Geistlichen vor- züglich auf die neuresolvierten Exposituren ausgesetzt, den übrigen im Stifte Ver- bleibenden jährlich je 300 fl. zur Verpflegung in communitate verwilliget, den Prä- laten angemessene Pensionen bestimmt und der Überschuss der Einkünfte dieser drei Stifte für den Religionsfond eingezogen werden solle. Die Stifte haben die Ad- ministration der Proventen noch weiters fortzuführen." Sofort stellte die Regierung dd. Linz 11. August 1784 die Anfrage, ob mit Rück- sicht auf dieses Dekret noch eine Abtwahl in Mondsee vorzunehmen sei, oder ob nicht die Administration dem Prior und Hofrichter oder dem Hofrichter allein oder einem andern Prälaten übertragen werden solle, wo doch auf 8 Stunden weit kein Prälat in der Nähe sei. Bei jedem Stift seien taugliche Beamte und weder bei Baum- gartenberg noch bei Windhag eine Irrung vorgekommen, weil in wichtigeren Fällen die Beamten die Weisung der Regierung einholten; es scheine also sich eine der- artige Verfahrungsart ohne besonderen Administrator oder kostbare Domänenad- ministration zu bewähren. Die Erledigung erging dd. Wien 15. September 1784: Die Individuen des Stiftes Mondsee haben in Kommunität zu verbleiben; für jeden werden 300 fl. angewie- sen. Die Administration ist von ihnen fortzuführen unter Leitung des Priors, der zugleich die Disziplin besorgen, jährlich Rechnung legen und den Überschuss an den Religionsfond abführen muss.

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