Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
171 Ausländer gewählt werden sollte, sofort mit der Installation vorzugehen. Kaiserliche Wahlkommissäre waren Graf von Clam und Eybel. Dem Dechant wurde aufgetragen sich wegen Benennung eines bischöflichen Kommissärs an den Linzer Bischof zu wenden; dieser aber lehnte ab, da er den Besitz und die geistliche Gerichtsbarkeit über sein Bistum noch nicht übernommen hatte. Der Dechant von Ranshofen zeigte an, dass von Passau aus der Dechant zu As- pach Josef Zenz als bischöflicher Kommissär ernannt worden sei. Gewählt wurde am 21. September Johann Kierl, ein gebürtiger Salzburger, 47 Jahre alt, von gutem moralischen Charakter und mit vielen ökonomischen Kenntnis- sen versehen, wie die Wahlkommission berichtet. Später ward sein Lob weniger gesungen. Er soll schwach, eitel, Luxus liebend ge- wesen sein und vom Zeitgeist ergriffen. Im Kloster herrschte Uneinigkeit, die Ober- hand gewann einer der jüngsten Chorherren, Pankraz Hauser. Den 3. Punkt des 2. Teiles in der Formel des vor der Installierung in spiritualibus von dem Neuerwählten abzulegenden Eides hat die Wahlkommission abgeändert. Früher hieß es: „Ich schwöre, dass ich von den Stiftsgütern nichts veräußern oder verpfänden werde ohne Befragen meines Ordinarius, des hochwürdigsten Bischofs und Fürsten zu Passau"; und nun: „ohne Befragen und Konsens Sr. kaiserl. Majestät als Landesfürsten und obersten Schutzherrn der Kirche", und der Passus über die Verpflichtung den Rezess zwischen dem Passauer Ordinarius und den obderennsi- schen Prälaten in allem zu beobachten wurde ganz ausgelassen. Die über die Inventur von Wien aus abgeforderte Aufklärung, wieso die Fassion vom 29. November 1782 um 2065 fl. 10 kr. weniger Einkünfte ausweise als die In- ventur, gab der erwählte Propst unter dem 1. November 1784 dahin ab, dass in der Inventur einige Posten zweimal in Empfang gebracht wurden, was auch die Wahl- kommission bestätigte. Außerdem bat der Propst, dass ihm 10.220 fl. 50 kr. in Hän- den gelassen werden mögen zur Bestreitung der Wahlkosten und Rückzahlung eini- ger Passiven. Die Summe war ein Reluitionskapital, mit welchem Kurbayern gerade dazumal die zum Stift erkauften Scharwerksgelder der in Bayern gelegenen Stiftsun- tertanen eingelöst hatte. Die Summe genügte aber nicht. Der Propst musste alsbald wiederum bitten eine Monstranze und 18 Pfd. Silber weggeben zu dürfen, um die Wahltaxen zahlen zu können. Die im Klosterneuburger Gebirg gelegenen 22 Viertel Weingärten zu verkaufen war dem Stift schon mit Hofkanzleidekret dd. 15. Septem- ber 1784 bewilligt worden. 43. Sedisvakanz im Benediktinerstift Mondsee. Am 26. April 1784 starb Abt Opportunus Dunkl zu Mondsee. Der Vermögensstand des Stiftes war ein günstiger. Das Stift Mondsee samt der Herrschaft Wildenegg lag im landtäflichen Gül- tenbuch ein mit 138.009 fl. 3 kr., nach rektif. Dominikalfassion mit 241.442 fl. 15 kr. und zusammen mit dem Markt Mondsee (726, bzw. 2486 fl. 15 kr.) in einem Gesamtwert von 138.735 fl. 3 kr., bzw. 243.928 fl. 30 kr. Zur Herrschaft gehörten 1200 Untertanen und wirkliche Hausbesitzer, 5 Meierhöfe: der Stiftsmeierhof,
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2