Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
159 St. Matthias-Pfarrkirche (bei den Kapuzinern) in Linz bestimmt . 29 Im Stift St. Florian wird ein Pastorale und ein Peststab aus Gleink gezeigt; letzte- rer diente zur Darreichung des hlst. Altarssakramentes an Pestkranke. Im Abteitrakt wurde Pfarramt und -wohnung untergebracht. In das leerstehende Stiftsgebäude kam zunächst das Batthyanische Freikorps; darüber aber und dann über die Verwaltung der Gebäude und Gründe, die zunächst mit dem Meierhof und dem Garten in emphyteutischen Zins gegeben wurden, entspann sich ein Kompe- tenzstreit. Im Land ob der Enns war an die Spitze der neu eingerichteten Kameraladminist- ration der Oberstforstmeister Freiherr v. Lehrbach gestellt worden. Mit Hofkanzlei- dekret vom 18. April 1785 wurden sämtliche landesfürstliche Exjesuiten-, Religions- und Stiftungs-Fondsgüter der Kameraladministration anvertraut. Hinsichtlich der Re- ligionsfondsgüter kam Lehrbach in beständige Zwistigkeiten mit der Landesregie- rung. Diese hatte über die Einräumung des Stiftsgebäudes an das Batthyanische Frei- korps sich vom Kaiser einen Verweis zugezogen. Als nun der Abt von Garsten die Regierung mit der Anzeige überraschte, dass er das aufgehobene Stift Gleink der k. k. Kameraladministration übergeben habe, und um sein Rechnungsabsolutorium bat, fragte die Regierung bei Hof an, ob denn der Abt überhaupt aus der Administration zu entlassen und das Stift Gleink der Kamera- ladministration zu unterstehen geeignet wäre, bat aber auch gleich um Verhaltungs- befehle für den Fall, dass der Propst von Reichersberg ein ähnliches Vorgehen hin- sichtlich des Stiftes Suben belieben würde (Linz 30. September 1785). Die Entscheidung dd. Wien 11. Oktober 1785 lautete dahin, dass der Prälat von Garsten nicht befugt sei sich eigenmächtig der Administration zu entledigen; die Re- gierung habe ihn sogleich zur Verantwortung zu ziehen. Aber auch Lehrbach sollte sich verantworten, warum er die Realitäten des Stiftes Gleink in seine Administration übernommen habe. Dieser führte als Grund an: das Stift Gleink ist ein aufgehobenes Stift, dessen Einkünfte zum Religionsfond abgeführt werden; dem Abt zu Garsten ist die Admi- nistration nur aufgetragen, weil zur Zeit der Aufhebung die Kameraladministration noch nicht bestand. Die Landesregierung hat aber dann nach Errichtung der Kame- raladministration an diese alle Berichte und Anfragen des Abtes von Garsten zur Tref- fung der nötigen Einleitung gegeben, auch bei Einlangung der summarischen Güter- beschreibung aus dem Traunviertel jene vom aufgehobenen Stift Gleink übersendet. Von einer Inkorporierung an Garsten hat die Regierung nie Erwähnung gemacht und weder Buchhaltereirat Neumayr, der zur Übergabe der Klostergüter von der Landes- regierung abgeordnet worden, noch der Abt von Garsten haben von einer solchen Inkorporation etwas gewusst und darum hat letzterer Gleink an die 29 Von den 6 Glocken im Turm der Kapuzinerkirche trägt die viertgrößte das Gleinker Wappen, das Benediktuskreuz, und die Jahrzahl 1757, die anderenwurden später (1801, 1837, 1867 etc.) gegossen (umgegossen?). Die größte Glocke in Gleink wurde ihrer Inschrift nach gegossen 1444, umgegossen 1855, die drei anderen 1792, die kleinste darunter umgegossen 1859; sie und die drittgrößte tragen das Bild des hl. Benedikt.
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