Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

158 Garsten vorbehalten . 28 In den Obligationen des Stiftes waren auch Stiftungskapitalien begriffen, aber nur ein Betrag von 4035 fl. als Stiftungskapital angemerkt. Das Stift hielt sich in der Persolvierung der Stiftungen an den Passauischen Re- duktionsbrief vom 12. November 1711 und jenen dd. 15. Juni 1712, wonach 2673 gestiftete Messen (Ämter) zu perforieren waren, zu deren Bedeckung jährlich 1337 fl. 30 kr., daher die Exzindierung eines 4%-igen Kapitals per 33.437 fl. 30 kr. nötig schien, sodass als freies Vermögen in Obligationen nur noch 644 fl. 30 kr. übrigblei- ben würden. Um dem vorzubeugen, wurden die 2673 gestifteten Messen dem Pfar- rer zu Gleink, dann auch andern neuen Seelsorgern, deren keiner mehr als 200 Mes- sen eingerechnet bekommen hatte, zur Persolvierung übergeben und das Stipen- dium in partem dotationis eingerechnet (1. Februar 1786). Das Kloster wurde rasch geleert vonMönchen und Einrichtung. Unter dem 5. Juni 1785 wurden als Erlös aus Versteigerungen von Effekten 18.256 fl. 30 kr. abgeführt. Die Verfügungen über die Bibliothek wurden von der Landesstelle und vom Hof zugleich mit jenen über die Subener Bücher getroffen (S. 151). Ein Katalog war nicht vorhanden. Der Abt von Garsten glaubte, dass zur Ersparung der Transportkosten die vielen unbeträchtlichen und unbrauchbaren Werke „wie es bei Einsendung deren von der Gleinkerischen Bibliothek von dem theologischen, kano- nischen und juridischen Fach aus denen zur Ausfüllung der Kisten beigelegten Büchern zu ersehen ist“ in Gleink zurückgelassen werden könnten (Garsten 2. Juli 1784). Handschriften finden sich nun in der Studienbibliothek zu Linz, das Rotelbuch im Linzer Diözesanarchiv. Die Bibliothekskästen, geschützt auf 80 fl., erstand ein Apotheker in Steyr um 150 fl. Eine merkwürdige Ausräumung fand in der Kirche statt; für die daraus ge- schafften Sachen musste von anderen aufgehobenen Kirchen wieder Ersatz gesucht werden. 1785 sah sich der Pfarrer von Gleink veranlasst um das Kirchengestühl aus der aufgehobenen Spitalkirche in Steyr zu bitten; 1787 bat er um ein Ziborium. 1786 wurde das Glockengeläute aus der Steyrer Spitalkirche für Gleink bewilligt; verge- bens hatte die Gemeinde um Belastung des alten Geläutes gebeten; es wurde für die 28 Der Unterhalt sollte in Hinkunft nur imBaren ausgezahlt, die früherenNaturaldeputate also in Geld gegeben werden. Es bezogen: Hofrichter in Naturalien 352 fl. 35 kr., in Barem 100 fl., zusammen 452 fl. 35 kr., Hofschreiber Naturalien 290 fl. 39 kr., bar 0, zusammen 290 fl. 39 kr., Kanzleischrei-ber Na- turalien 194 fl. 19 kr., bar 50 fl., zusammen 244 fl. 19 kr., Kammerdiener, in Hinkunft als Hausmeister zu verwenden 116 fl. 15 kr. + 50 fl., zusammen 166 fl. 15 kr., Organist und Lehrer 121 fl. 15 kr. + 30 fl. = 151 fl. 15 kr., Bassist 101 fl. 15 kr. + 30 fl., Tenorist 91 fl. 15 kr. + 30 fl., Hofkellner 128 fl. 3 kr. + 30 fl., Meier 52 fl. + 30 fl., Schweinbub 45 fl. + 0, Hausknecht 70 fl. + 7 fl. 42 kr., Steuerbote 50 fl. + 9 fl. 49 kr., Kälbertreiber 60 fl. + 5 fl. 48 kr., Viehhalter 46 fl. + 8 fl., 2 Nachtwächter je 20 fl., Gerichtsdiener 66 fl. 30 kr. + 12 fl., Meierin 52 fl. + 14 fl., ersteMeiermagd 44 fl. + 8 fl. 48 kr., 2. und 3. Meiermagd je 42 fl. + 8 fl. 48 kr., Hühnermagd 40 fl. + 1 fl. 8 kr., 2 Ochsenknechte je 40 fl. + 10 fl., Weingartshofmeister zu Stein 0 + 30 fl., Binder 112 fl. + 0 fl.

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