Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

156 Weltpriester auf die Pfarre genommen, dem statt der früheren 240 fl. nun 275 fl. Kongruaergänzung ausgezahlt werden mussten. Darauf, auf Erhöhung der Steuern, notwendige Ergänzungen des Schullehrer- und Gehilfengehaltes berief sich der Propst von Reichersberg gegen die Anklage des Konsistoriums bei der Regierung, dass die Pfarrer die Kongrua nicht erhalten und dass ihnen der Propst von Reichersberg zum Teil die Stola zu hoch und zum Teil auch Kurrentmessen anrechne (Linz 28. Juni 1790). In ihrem detaillierten Bericht hierüber setzt die Buchhalterei ihr Erstaunen voraus, dass das bischöfliche Konsistorium es wagen konnte Fassionen von den Pfarrern abzufordern, da solches doch nur der hohen Stelle zustehe; sie bean- tragt wiederum Aufhebung der Pfarre Suben (28. Dezember 1790). Eine Hauptaufgabe der Regierung war es noch, die im Kurbayrischen gelege- nen Untertanen des Stiftes auszuwechseln. Die Verhandlungen hierüber mit dem Benediktinerstift Fornbach führten zu keinem Ende (17. Oktober 1788). Die Buchhalterei stellte den Antrag sie an das Zisterzienserstift Raitenhaslach zu ge- ben, wogegen dieses Stift auf seine bisherigen Bezüge an Geld und Getreide aus dem Gericht Braunau (565 fl. 3 1/2 kr.) verzichten sollte; das reine Erträgnis der abzutretenden Untertanen war berechnet auf 556 fl. 14 7/8 kr. Zur Begleichung der Differenz von 8 fl. 48 5/8 kr. sollten an das Stift Raitenhaslach die fast un- einbringlichen Ausstände von Suben per 748 fl. 2 1/4 kr. angewiesen werden. Braunau hätte in Hinkunft dann selbstverständlich an den Religionsfond zu zah- len statt an Raitenhaslach. Mit Hofdekret vom 19. Februar 1790 wurde die Austauschung genehmigt, jedoch so, dass der noch für Raitenhaslach restierende Mehrbetrag von 7 fl. 20 1/2 kr. (Kaisergeld) mit einem 5 % igen Kapital von 146 fl. 40 kr. durch Überlas- sung der bei den Subenischen Untertanen haftenden Rückstände vergütet wer- den sollte. Unter dem 16. Juli 1790 unterbreitete das Stiftsgericht Suben einen Entwurf, wonach das Stiftsgebäude zu einem freiwilligen Arbeitshaus verwendet werden sollte. Dabei bat der Pfleger, ihn gegen alle Kabalen zu schützen. Dem Kreisamt wurde aufgetragen, über diesen von echter Gesinnung zeigenden Vorschlag des Pflegers Untersuchung anzustellen und Bericht zu erstatten, ohne den Pfleger als Vorschlagenden zu kompromittieren. Im Jänner 1792 wurde die Herrschaft Suben als Realdotation dem Generalvi- kar übergeben. 40. Aufhebung des Benediktinerstiftes Gleink. Das Stift Gleink wurde aufgehoben am 21. Mai 1784. Es wurde dem Stift Garsten inkorporiert, so dass dieses die Administration über Gleink zu führen hatte. An Bargeld fanden sich 3261 fl. 44 kr., an Schuldpapieren 34.082 fl., an wei- teren Forderungen 2431 fl. 51 kr., an Untertanenausständen 7320 fl. 34 kr., an liegenden Gütern 164.060 fl. 2 kr., an Häusern 5150 fl., an Körnern 697 fl. 23 kr.,

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