Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

154 Anderseits aber sollten ja nach der Verordnung vom 15. Februar 1785 und einer weite- ren Entscheidung vom 11. Februar 1786 die alten Subenischen Seelsorger bei ihren vorigen Bezügen belassen werden; darnach schien es von der Einziehung der Temporalien abkom- men zu müssen. Neue Schwierigkeiten erwuchsen dem Propst von Reichersberg, als der Pfarrer von Suben Josef Sinzing er um die Kongrua eines Pfarrers per 500 fl. bat; diesem war die Regierung ob seines Eifers und seiner guten Gesinnung sehr geneigt. Die Buchhalterei hatte beantragt, ihm einstweilen nur den Gehalt eines Lokalkaplanes (350 fl.) abzureichen mit Rücksicht auf die un- günstige Lage des Stiftes. Die Regierung aber fand, dass ein arbeitsamer Seelsorger auf seinen verdienten Lohn Anspruch habe und beauftragte den Administrator mit Ernst sich zu verwen- den, dass die Seelsorger auf den Subenischen Pfarren nicht das traurigste Los unter allen Seel- sorgern im Lande hätten; wäre schon gleich bei der Aufhebung des Stiftes mehr auf die arbei- tendenSeelsorger alsauf 5müßigeGeistliche inSubenRücksicht genommenundunnützeWirt- schaftsauslagen vermiedenworden, sowürden die gerechten Klagen der Subenischen Seelsor- ger hintangehalten worden sein. Der Propst habe binnen 4 Wochen der Stelle eine ungleich vorteilhaftere Aussicht für die Subenischen Seelsorger auszuweisen, sonst würden die Subeni- schen Geistlichen, die ja jetzt Reichersbergerische sind, auf die Renten des Stiftes Reichersberg angewiesenwerden. Es erhellt daraus, dass auch den andern neuen Expositis aus demehema- ligen Stift Suben der zugehörige Gehalt nicht ausgezahlt worden ist. Der Propst bat unter dem 28. März 1786 um seine Entlassung von der Administration, da er bessere Aussichten für die Subenischen Seelsorger umso gewisser nicht zeigen könne, als auch die Reichersberger Renten nicht hinlänglich seien zur Bedeckung jener. Abhilfe scheint dem Propst nur möglich, wenn der Pfarrer zu Raab die Hälfte der Zehenten aus der neuen Pfarre Enzenkirchen dieser Pfarre überließe und der Pfarrer von Zell zu einem Beitrag von 200 oder 250 fl. auf Unterhaltung eines neu ausgestellten Pfarrers verhalten würde. Die Regierung nahm aber das Entlassungsgesuch nicht an, da die Administration vom Hof über- tragen worden war; die 5 Geistlichen dürfen in Suben durchaus nicht bleiben; dem Pfarrer von Suben werden 500 fl. kategoriemäßiger Gehalt in Stiftungsbezügen angewiesen, wodurch der Religionsfond das Interteniment von 364 fl. erspart. Das gefiel dem Propst von Reichersberg und er bat unter dem 21. April 1786, davon ja nicht mehr abzugehen, wenn auch der Pfarrer von Suben Einwendungen machen werde, vielmehr auch die neuen Pfarrer zu Rainbach, Diersbach und Enzenkirchen mit Stiftungszu- flüssen zu bedecken. Das geschah. Der Pfarrer von Suben bekam demnach 180 Messen und 9 Litaneien; der von Enzenkirchen 116 Messen, 65 Litaneien, 5 Rosenkränze ; der von Rainbach 185 Messen und der von Diersbach 180 Messen aus Stiftungen zu persolvieren. Unter dem 9. September übergab der Propst den Vorschlag des Wirtschaftsbeamten Paar, die Pfarre Suben eingehen zu lassen und den Pfarrer nach Raab zu versetzen, wodurch 700 fl. jährlich dem Religionsfond erspart würden. Mit der größten Belobung des Pfarrers und des Wirtschaftsbeamten wird die Sache an das Konsistorium gegeben unter dem 5. Dezember. Dadurch, dass der Propst den Anschlag des Paar an die Regierung geleitet hatte, mochte das Konsistorium wohl der Ansicht sein, der Propst selbst hege diesen Wunsch; dieser aber verwahrte sich dagegen mit Bericht vom 24. Dezember 1786. So kam es

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2