Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
153 Stiftseinkünfte aus ihmherauszubringen und zumdermaligen Pfarrer von Suben, der ihn gebe- ten, den wahren Stand anzugeben, habe er sich geäußert, dem Kommissär sei nicht zu trauen. Auch jetzt sitze er fast immer auf seinem 2 Stunden entfernten Hof und erscheine nur einmal per Woche im Stift, er vernachlässige alles, insbesondere das Rechnungswesen und verwende alle Zeit mehr auf seinen eigenen als des Stiftes Vorteil. Die Subenischen Agenden solle in Hinkunft der Prälat von Reichersberg beim Reichers- berger Hofgericht besorgen lassen, allenfallsmit Aufnahme eines geschicktenHofschreibers, der, solange die Wirtschaft dauere, in Suben wohnen könnte. Auch den Schaffner treffe der Vorwurf, seit Aufhebung des Stiftes mit dem Hofrichter vereint nicht auf das Beste die Wirt- schaft geführt zu haben; er solle nach Reichersberg übersetzt werden. Die Pfarrer von Zell, Raab und Taufkirchen sollen auf eine Kongrua von 500 fl., die Expositi von St. Willibald und Enzenkirchen auf 350 fl., jeder Kaplan auf 250 fl. systemisiert werden. Zur Bedeckung dieser percipiendorum seien die jura stoli und die pfarrlichen Sammel- gelder herzunehmen; den Überschuss sollen die Pfarrer verrechnen und an den Religions- fond abführen, so wie früher ihre Gaben an das Stift (Linz 12. Juni 1785). Die Erledigung erfolgte dd. Wien 15. September 1785 nach den Vorschlägen der Regie- rungmit der Beisetzung, dass den Stift Subenischen Seelsorgern einige allenfalls vorhandene Grundstücke überlassen und nach Umständen und Billigkeit in ihre Dotation eingerechnet werden sollten; aber vom Ersatz seitens des Hofrichters war keine Rede. Über den Miss- brauch, im Innviertel höhere Taxen abzufordern, wird die Hofbuchhalterei weiter untersu- chen und entschließen. Über die dem Expropst gemachten Anschuldigungen wird ganz hin- ausgegangen. Als Hofschreiber bei Suben empfahl die Regierung dem Prälaten von Reichersberg den Petenten Georg Paar, gewesenen Wirtschaftsbeamten bei der k.k. Religionsfondsherrschaft Baumgartenberg. Der Prälat nahm ihn an unter Verwahrung jeder Verantwortung. Nicht endenwollende Scherereien hatte der Prälat von Reichersbergmit der Auszahlung der Pensionen an die ehemaligen Stiftsgeistlichen von Suben, besonders wehrte er sich un- aufhörlich gegen die Auszahlung der Pension von 4 fl. täglich an den Expropst. Im ersten Jahr seiner Rechnungslegung vom 15. Mai 1784 bis 15. Mai 1785 hatten die Einnahmen für Suben inklusive des ihmübergebenen Kassarestes per 1111 fl. 39 kr. betragen 10.513 fl. 34 kr. 1 ₰ , die Ausgaben mit Einschluss der den Stiftsgeistlichen gezahlten Pensio- nen per 3633 fl. (ein Chorherr war durch Übersiedeln nach München aus der Verpflegung gefallen) 10.469 fl. 30 kr. 1 ₰ ; so verblieb ein Kassarest von 44 fl. 4 kr. Andererseits ließen auch die Stiftsgeistlichen nicht nach zu drängen auf die Auszahlung der vollen Pensionen von 300 fl. per Kopf. Über den (obenerwähnten) Hofauftrag, den Subenischen Seelsorgern Grundstücke in partemdotationis zu überlassen, fragte der Prälat von Reichersberg an, was denn für Grund- stücke ihnen überlassen werden sollten, da ja die neu zu errichtenden Pfarren keine solchen besäßen und die beim Stift gelegenen zu weit entfernt wären, auch Scheunen, Ställe und Dienstleute mangelten. Nach einer unter dem 13. September 1785 intonierten allerhöchsten Entschließung sollte den Seelsorgern des ehemaligen Stiftes Süden der vorschriftsmäßige Gehalt abge- reicht, dagegen die Temporalien eingezogen werden, damit dem Prälaten die ausgespro- chene und den übrigen Geistlichen die normalmäßige Pension gegeben werden könne.
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