Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

152 (Aus diesem Anlass wurde von der Buchhalterei der genaue Ausweis über die Ein- künfte und Ausgaben verfasst, der oben auszugsweise mitgeteilt worden ist, dd. Linz 25. Jänner 1785.) Mit Hofdekret vom 7. Mai 1785 aber wurde jeder Verkauf der Herrschaft Suben abge- lehnt, weil sie dem Stift Reichersberg einverleibt worden ist. Jedoch kamen einzelne Ob- jekte nach und nach zumVerkauf, der Meierhof (18. August 1786) samt Grundstücken, die Mühle und Braugerechtigkeit, das Haarstübel etc. um 7057 fl. 10 kr., das Vieh und die Ge- rätschaften um 1836 fl. 19 kr. Die Ablösung der Robot brachte einen Gewinn von 675 fl. 10 kr. 3 ₰ ; die bei Mautern gelegenenWeingärten, 94 Viertel samt Haus zu Rossatz wurden verkauft um 3463 fl. 24 kr. Ein Teil der Weingärten wurde zu sehr billigem Preis den Ros- satzer Bürgern auf ihr Bitten überlassen zur Errichtung eines Friedhofes. Von den allmählich eingehenden Kaufschillingen durfte der Prälat von Reichersberg die Kuppel des den Einsturz drohenden Kirchturms zu Suben herstellen, den Innfluss beschlächten lassen u. dgl. mehr. Außerdem oblag ihm die Erbauung der Pfarrhöfe zu Rainbach, Diersbach und Enzenkirchen und war die Rentenkasse zu ergänzen. Noch im Jahr 1784 hatte eine hässliche Geschichte begonnen. Ein neu „akquirierter, aber schon ganz österreichischer Untertan" hatte gebeten um eine Untersuchung im aufgehobe- nen Stift Suben über folgende von ihm unter Einem zur Anzeige gebrachte Punkte: 1. Die beträchtlichen Stiftspfarren Raab, Taufkirchen und Zell sind früher schuldig gewesen einen jährlichen Erlag zur Stiftsrentenkasse zu entrichten, deren Entgang nun dem Religionsfond zum Schaden gereicht. 2. Der Expropst hat befohlen, die jährlichen Rechnungen dieser Pfarreien zu vertilgen, um deren Einkünfte geheim zu halten; er hat auch Erbrechtsgelder widerrechtlich verzehrt. 3. Der Hofrichter von Suben hat die Taxen von Erbrechtsgeldern oder sogenannten Nachrechten widerrechtlich erhöht und sich zugeeignet. 4. Schaffner und Hofrichter haben den Stiftsfond nach der Aufhebung betrogen. Nach Abstellung dieser Unordnungen würde der Stiftsfond sicher so stark werden, dass den Geistlichen die vorschriftsmäßigen Pensionen abgereicht werden könnten. Die Untersuchung ergab: Schon lange vorher, wahrscheinlich zur Zeit der Besitzergreifung vom Innviertel, hatte der Propst zur Verheimlichung der pfarrlichen Einkünfte die Rechnungen abschaffen lassen. Die Verzehrung der Erbrechtsgelder leugnet der Expropst nicht ; er war darüber schon von seinen Stiftsgeistlichen inPassauangeklagt undauf Grundder vomPrälatenvonReichersbergals Kom- missär gepflogenen Untersuchung sachfällig geworden. Die Regierung fand ihn entschuldbar durch sein hohes Alter, seine Geistes- und Leibesschwäche und dadurch, dass er zu sehr unter dem Einfluss des Stiftsdecans gestanden, wie es die Stiftsgeistlichen bei der Aufhebung weh- mütig beklagten. Daher beantragt die Regierung für ihnauf Lebenszeit einePension von täglich 1 fl. Kostgeld und jährlich 100 fl. für Holz und Licht und Kleinigkeiten, außerdem 135 fl. für Be- dienung, zusammen 600 fl.; in Reichersberg solle er unentgeltlicheWohnung nehmenmüssen, man erspare dabei noch immer gegen die ursprünglich beantragte Pension von täglich 4 fl. Auf einen Ersatz der unrechtmäßig eingehobenen 10.246 fl. 273/4 kr. von Seite des Expropstes sei nicht zu denken. Dagegen solle der Hofrichter 1378 fl. ersetzen und ohne Pension entlassen werden. Dieser habe auch schon bei der Aufhebung große Lust gezeigt einen namhaften Teil der Stiftsrealitäten an sich zu bringen und es habe hart gehalten den wahren Stand der

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