Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

149 inbegriffen die Untertanen in der dem Stift gehörigen geschlossenen Hofmark Suben. Die Einnahmen aus den Untertanen im Innviertel betrugen an Getreide- und derlei Dienstgeld 2574 fl. 18 kr., an Kuchldiensten und Naturalien 813 fl. 23 kr., an Protokolls- gefällen 1681 fl. 17 kr. und endlich an Nutzung aus Meierhof, Forst, Wiesgründen, Bräuhaus, Mühle, jährlichen Stiften, Scharwerken, Schreibgeldern 1264 fl., zusammen 6332 fl. 58 kr. Die gesamten Einkünfte aus den Untertanen ergaben 6823 fl. 57 kr. Gerichtsbarkeit besaß — außer der Hofmark — das Stift keine. Es gehörte, soviel die einschichtigen Un- tertanen betrifft, mit der Gerichtsbarkeit unter das k. k. Landgericht Schärding. Die Herrschaft Suben inklusive der Stiftsgebäude repräsentierte einen Kapitalwert von 150.962 fl. 40 kr. Die Ausgaben wurden präliminiert mit 2183 fl. 44 kr., die einem Kapital von 43.674 fl. 40 kr. entsprachen; es konnte also ein Erträgnis von jährlich 4640 fl. 13 kr. erwartet werden, die gesamten Realitäten repräsentierten einen Wert von 107.288 fl. Als Ausgaben wurden angesetzt die auf der Herrschaft unmittelbar lastenden Steu- ern mit 1203 fl. 24 kr., wovon allerdings für die Zukunft der Fleischkreuzer fast ganz zu entfallen, der Bieraufschlag aber sicher auf die Hälfte herabgesetzt zu werden erwartet werden durfte; der Hausgroschen an das Kreisamt Ried 19 fl. 24 kr., für Gebäudeerhal- tung 300 fl., Extraauslagen 100 fl., für den Hofrichter mit Naturalien 260 fl., für den Grundpropst 100 fl. 56 kr., für den Hausmeister 200 fl. Dieser genauen Nachrechnung der Landesbuchhalterei vom 25. Jänner 1785 war das Ergebnis der Inventurskommission gleich anfangs ziemlich nahegekommen. Sie hatte den Ertrag der Stiftsgüter nach 6-jährigem Durchschnitt auf 4455 fl. berechnet. Für die Verwaltung der Stiftsherrschaften, also besonders auch der an den Religi- onsfond fallenden Realitäten und die Aufstellung der Präliminarien war von größter Be- deutung die Anordnung der Robotabolition. Ein Robotabolitionssystem war schon ver- möge eines Patentes vom 1. März 1777 eingeführt worden. Mit Patent vom 10. Februar 1783 wurden die bisher bestandenen Roboten auf allen Kameral- (Exjesuiten-), Religi- onsfonds- und Stiftsgütern aufgehoben und deren Verwandlung in andere, mit den Un- tertanen zu vereinbarende Giebigkeiten angeordnet. Die Stiftskirche, die zur Pfarrkirche erhoben wurde, besaß kein eigenes Vermögen; die Auslagen mit wenigstens jährlich 300 fl. wurden vom Stift bestritten, ebenso die Lesung von jährlich 200 Stiftmessen, 365 Kapitelämtern, 51 figurierten Ämtern mit Aus- setzung des Hochwürdigsten und 12 Seelämtern mit Vigil und Libera; die Kosten dafür in Zukunft wurden — die Ämter als Messen berechnet — auf 526 fl. 31 kr. veranschlagt. Inkorporiert waren dem Stift 4 Pfarreien: Taufkirchen mit einem Erträgnis (nach Fas- fion von 1782) per 966 fl. 18 kr., Raab mit 1791 fl. 15 kr., St. Willibald mit 100 fl., Zell mit 647 fl. 32 kr. Dazu waren nach der kaiserlichen Entschließung vom 6. März 1784 noch 4 Seelsorgestationen neu zu errichten. Der Propst verblieb mit 12 Kapitularen zunächst noch im Kloster. Er sollte täglich 4 fl. Pension erhalten, jeder Kapitular im Stift monatlich 16 fl., nur der Schaffner und Kast- ner bis zum Ende ihrer Dienste, das ist bis zur Durchführung der Robotabolition, 30 fl. 20 kr.; den in der Seelsorge Exponierten, auch den alten Pfarrern, sollten nach Antrag der Regierung jährlich jedem 364 fl. gegeben werden, nämlich das in der Stiftsfassion

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