Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
147 Majestät zu entschließen geruhte, das zum Kriminalgebäude bestimmte Zölestinerin- nenkloster, weil hier causa publica obwalte, um den Schätzungswert zu überlassen, so dass der Betrag in 5-jährigen Fristen dem Religionsfond abgetragen, inzwischen aber pro rata mit 3 1/2 % verzinst werden sollte. Darüber aufgeklärt, dass das Klostergebäude bereits zum Arbeitshaus verkauft und der Kaufschilling per 3500 fl. schon abgeführt worden sei, gab die vereinigte Hofstelle die Weisung dd. 3. August, dass es unter so bewandten Umständen von der allerhöchsten Anordnung abkomme, jedoch nur darin, dass demMagistrat die zugedachte Erleichterung der Abtragung des Schätzungswertes in 5 Jahresfristen nicht mehr zustattenkommen könne, außerdem aber müsse es bei der angeordneten Zurichtung dieses Gebäudes zum Kriminalgebäude sein unabänderliches Verbleiben haben. Für das Arbeitshaus habe der Magistrat ein anderes anständiges Unterkommen ausfindig zu machen. 39. Aufhebung des Chorherrenstiftes Suben. Das Stift hatte die unliebsame Aufmerksamkeit der hohen und höchsten Regierung auf sich gelenkt durch Uneinigkeit unter den Kanonikern und ärgerliche Schritte, welche sich einige derselben zu Schulden hatten kommen lassen. Der Propst Wilhelm Weber hatte sich insbesondere noch das Missfallen zugezogen durch die Erklärung, er wolle in Ansehung der ihm aufgetragenen Pfarrerrichtung zu St. Willibald (einer Filialkirche in der Subenischen Pfarre Raab) ad summam Sedem appel- lieren. Diese Äußerung hatte ihn sogleich 100 Dukaten Ordnungsstrafe gekostet. Das Stift war in der kaiserlichen Entschließung dd. Wien 6. März 1784 als einziges Chorherrenstift angeführt, das aufgehoben werden sollte und zwar sogleich. Die Aufhebung begann am 12. Mai 1784 damit, dass das Stift Suben unter die Ad- ministration des Prälaten zu Reichersberg gestellt wurde. 26 Vorfindig war: an Bargeld 1111 fl. 39 kr., an eigentümlichen Kapitalien 5750 fl., an Untertanenausständen 18.332 fl. 54 kr., an Gütern im Anschlagswert 91.670 fl., an Häu- sern 300 fl., Körnervorrat 1039 fl. 10 kr., Weinvorrat 1096 fl. 26 kr., Vieh 1241 fl.; Summe des Vermögens 120.541 fl. 9 kr. Von den Kapitalien lagen 3750 fl. beim Münchner Hof uneinbringlich mit Zinsen- rückständen seit 1. Jänner 1778 . 27 26 Vom 15. Mai ab legte der Propst von Reichersberg als Administrator Rechnung. 27 Die anderen 2000 fl. bestanden in einer von der Kaiserin Maria Theresia eigenhändig gefertigten Obli- gation dd. 3. Mai 1748 mit einer angebogenen Kriegszahlamtsquittung vom selben Datum. Im Jahr 1745 hatte nämlich die Kaiserin von den Geistlichen und vom Adel ein Kriegsdarlehen unter dem Titel „Subsi- dium praesentaneum“ aufgenommen. Diese Obligation hatte noch eine besondere Geschichte. Die Zin- sen wurden bis 30. März 1791 behoben; auf Grund Erlasses vom 15. Juli 1821 wurde das Kapital ohne Beibringung oder Einziehung der Obligation inWien getilgt, weil man sie irrtümlich als ein Eigentum des aufgehobenen ausländischen Klosters Sueven angesehen hatte. Als man auf den Irrtum kam, wurde die k. k. Universal-Staats- und Bankoschuldenkassa beauftragt, eine auf den obderennsischen Religionsfond lautende 2 % ige Bankoobligation vom 30. Dezember 1835 über 2000 fl. auszustellen und an Zinsen vom 30. Dezember 1803 bis 30. Dezember 1835 (das übrige war verjährt) 442 fl. 46 kr. Konventionsmünze an den obderennsischen Religionsfond zu vergüten.
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