Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

145 Das Protokoll wurde nach Wien gesandt und gab zu ersehen, dass die Oberin selbst missvergnügt war. Andere, die dem Ursulinerinneninstitut nicht abgeneigt waren, er- klärten, dass es damit auf die Dauer nicht gehen werde; andere wollten nur unter der Bedingung Ursulinerinnen sein, dass sie in Steyr bleiben dürften. Von den acht zum Ur- sulinerinneninstitut Tauglichen waren zwei krank, von den übrigen sechs eine missver- gnügt. Beantragt war, die Zahl der Klosterfrauen für künftig (nach dem Absterben der alten) auf 18 festzusetzen (darunter 4 Laienschwestern). Zunächst aber erschien die Aufnahme neuer Lehrerinnen notwendig und dazu das Vermögen des Klosters nicht hin- reichend. Schwester Nepomucena hatte inzwischen Profess abgelegt als Ursulinerin auf Grund des als Zölestinerin gemachten Noviziats, und zwar auf Veranlassung des Grafen Engl. Darüber war auch die Landesstelle sehr befremdet, zumal die älteren Zölestinerin- nen ein neues, und zwar nach dem Ursulinerinneninstitut zweijähriges Noviziat durch- machen mussten, so dass sie zur eventuellen Profess erst im Juli 1784 gelangen konn- ten. Die geistliche Hofkommission trug in ihrem Votum vom 21. März 1784 wegen unzu- länglichen Vermögens der Zölestinerinnen auf Aufhebung ihres Klosters an; den weni- gen Fähigen, die sich unbedingt für das Ursulinerinneninstitut erklärt hatten, sollte der Übergang in ein anderes Kloster mit 200 fl. Pension bewilligt werden. Für den Unterricht in Steyr sollten Schulmeister in behöriger Anzahl aufgestellt werden mit weniger Kosten und mehr Wirksamkeit. Der Kaiser genehmigte das Einraten der Hofkommission. Der Regierung kam die Ent- schließung zu unter dem 3. April 1784. Am 1. Juni 1784 erfolgte die Aufhebung durch den Kommissär Eybel. An Bargeld fanden sich vor 2083 fl. 22 kr. 3 ₰; an eigentümlichen Kapitalien in öf- fentlichen Fonden 151.060 fl., bei Privaten 36.455 fl. 34 kr., darunter 21.600 fl. geschul- det von Kremsmünster; an Stiftungskapitalien in öffentlichen Fonden 9290 fl., bei Priva- ten 5100 fl. Später kamen noch 369 fl. 49 kr. 3 ₰ zum Vorschein, wovon 160 fl. 40 kr. zur Bezah- lung der Dienerschaft dem Administrator des Klosters, der Ziest an Eybel gegeben wurde als Vorschuss zu weiteren Aufhebungsreisen. Mit Erklärung vom 2. Juni meldeten sich zum Austritt aus dem Kloster 24 Exnonnen, darunter 17 Chorfrauen, auch die Oberin Maria Aloisia (Theresia) v. Eckhardt. Nur eine wollte in das Versammlungshaus nach Windhag eintreten; ihr wurden 150 fl. Pension zugesprochen, den anderen 200 fl., der Oberin 365 fl., den Laienschwestern 150 fl. Pen- sion und jeder 100 fl. Ausstaffierungsbeitrag. Eine machte Gebrauch vom beneficio des fünfmonatlichen Aufenthaltes im aufgehobenen Kloster; sie erhielt für die besagte Zeit monatlich 16 fl., die anderen vom 15. Juni ab ihre Pension. 5 Chorschwestern erklärten sich bereit den Unterricht der Kinder in Steyr vorläufig weiter zu führen und dann in Linz bei den Ursulinerinnen einzutreten; jeder wurden 200 fl. Pension ausgemessen, aber kein Ausstaffierungsbeitrag, weil sie das Ursulinerinnen- kleid schon trugen. Auch die Schulpräfektin aus dem Ursulinerinnenkloster in Linz blieb vorläufig noch in Steyr. Der Anna Maria Sieghartnerin, die bereits zwei Jahre nur gegen Kost in der Schule

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