Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

144 dem 12. April 1783 auf die Verordnung vom 8. März 1782 (S. 76) und auf die ihnen vom Hof aus bewilligte Aufkündigung von 5000 fl. zum Schulhausbau (S. 93). Darauf kam von Wien die Erwiderung dd. 20. Mai 1783, dass auch bei der Umgestaltung der Zölestinerinnen in ein anderes Institut das Vermögen hätte eingezogen und bei der Kassa aufgeführt werden sollen. Der Landesregierung wird aufgetragen, über das gesamte Vermögen dieser Nonnen ein ordentliches Inventar zu errichten, einzusenden und Vorschläge beizubringen, auf welche Zahl sie künftighin zu setzen seien, und wie sie mit Inbegriff aller Erfordernisse gehörig dotiert werden könnten. Es wurde nun von der geistlichen Filialkommission mit Beiziehung der Buch- haltern das gesamte Vermögen erhoben, die früher vom Dominikanerprokurator verfertigte Fassion als unrichtig erkannt. Das Vermögen betrug 186.515 fl. mit 7371 fl. Einkünften, das jährliche Defizit 1468 fl. Die Mobilien, die Einrichtung der Kirche waren ärmlich, sie konnten den Non- nen, wenn sie beisammenbleiben sollten, nicht entzogen werden. Zur Erörterung der Frage, auf welche Zahl die Nonnen zu setzen seien, wurde der Schuldirektor Mayrhofer beigezogen. Aus 32 Nonnen wurden zum Schulun- terricht 8 für tauglich befunden, mitgerechnet die Strickmeisterin N. Scholastica. Unter den Lehrerinnen tat sich besonders Schwester Nepomucena im Schreiben und Rechnen hervor. Nun traf am 25. Jänner 1784 an Eybel ein Schreiben aus dem Kloster ein, welches anzeigte, dass die meisten Nonnen mit dem Ursulinerinneninstitut un- zufrieden seien. Um mit aller Stille und Behutsamkeit und doch sicher vorzuge- hen, begab sich Eybel mit dem Schuldirektor Mayrhofer und dem Aktuar Schwarz nach Steyr, gleich als ob er in einem andern dieses Kloster nicht betreffenden Geschäft dort zu tun hätte. Er suchte die Nonnen auf; diese meinten, er wolle nur gelegentlich das neue Schulgebäude ansehen. Als dann die Oberin über ei- nige missvergnügte Schwestern klagte und den Eybel bat mit ihnen zu sprechen, und als die meisten Nonnen selbst darum baten, zeigte sich Eybel mit Vergnügen hiezu bereit. Keine trug das mindeste Bedenken, in Gegenwart des Schuldirek- tors und des Aktuars sich freimütig auszusprechen. Dabei kam es auch auf, dass M. Antonia es war, die das Konzept der Bittschrift vom 10. Mai 1782 (S. 93) ver- fasst hatte. Eybel bemerkte den Nonnen, er lasse alles seiner Gewohnheit nach aufschreiben und förmlich unterschreiben, damit er nicht bei der Menge seiner Geschäfte etwas vergesse, und damit er die Sache gehörigen Ortes gründlich un- terstützen könne. Jede war damit einverstanden; der Aktuar schrieb alles ge- treulich nieder, beim Abschied wurde einer jeden in Gegenwart des Schuldirek- tors ihre Aussage vorgelesen und jede unterschrieb ohne Anstand. So war ein förmliches Protokoll zustande gebracht. Alles war im Parlatorio abgemacht wor- den und Eybel gar nicht in die Lage gekommen, auf seine dekretale Ermächtigung zur Untersuchung des Klosters sich zu beziehen.

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