Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

142 Klöstern gleichen Ordens befindlichen tauglichen Subjekte nach und nach unterge- bracht und angewendet sein werden. In den leer werdenden Stiftsräumen sollen die Emeriten und gebrechlichen Geistlichen von der gesamten Seelsorge untergebracht werden, so dass sie mit ihrer Pension aus dem Religionsfond im Stift leben und die Wohnung unentgeltlich haben sollen. Der Stand der Stifte war dazumal folgender: Kremsmünster hatte 66 Geistliche (im Kloster ohne Exponierte) und berechnete das Interteniment pro Kopf auf 449 fl. 54 kr.; Mondsee 21 à 300 fl.; Garsten 25 à 499 fl. 28 kr.; Lambach 26 à 384 fl. 36 kr.; Gleink 18 à 350 fl.; Schlägl 27 à 337 fl. 22 kr.; St. Florian 31 à 726 fl. 38 kr.; Waldhausen 15 à 376 fl. 40 kr.; Suben 14 à 364 fl. 17 kr.; Reichersberg 19 à 502 fl. 50 kr.; Ranshofen 23 à 391 fl. 18 kr.; Spital am Pyhrn 13 à 593 fl. 13 kr.; Wilhering 26 à 553 fl. 32 kr.; Baumgartenberg 20 à 335 fl.; Schlierbach 20 à 402 fl. 30 kr.; Engelszell 24 à 300 fl. (das Stift selbst hatte keine Intertenimente angesetzt); die Piaristen zu Freistadt 9 à 263 fl. 6 kr. Davon sollten verbleiben: Die Benediktinerstifte Kremsmünster mit 20, Mondsee mit 16, Garsten mit 18, Lambach mit 18 Priestern; die Chorherrenstifte St. Florian mit 18, Waldhausen mit 14, Reichersberg mit 16, Ranshofen mit 18; die Zisterziense- rabteien Wilhering mit 18, Schlierbach mit 18, Engelszell mit 16 Geistlichen; die Pia- risten zu Freistadt mit 10. Keine Erwähnung geschah des Stiftes Spital am Pyhrn und der Prämonstratense- rabtei Schlägl; letzterer wurde nachträglich ein numerus fixus von 18 bestimmt (21. August 1784). Außerdem sollten bestehen bleiben die Kapuzinerklöster zu Schärding mit 14, zu Gmunden mit 10 Individuen. Keiner Erwähnung geschieht in dieser Tabelle der Klös- ter zu Linz. Aufgehoben sollten werden: das Benediktinerstift Gleink, das Chorherrenstift Su- ben, das Zisterzienserstift Baumgartenberg; sodann die Kapuzinerklöster zu Ried mit 23, Braunau mit 27, Wels mit 17, Steyr mit 29, Freistadt mit 21 und Urfahr mit 20 Individuen; die Franziskanerklöster zu Pupping mit 31 und zu Grein mit 23; die Mino- ritenklöster zu Wels und Enns mit 21 und 14; die Dominikanerklöster zu Steyr mit 29 und Münzbach mit 12 und endlich das Paulanerkloster zu Thalheimmit 11 Mönchen. 327 Religiosen konnten nicht auf einmal in den verbleibenden Klöstern der näm- lichen Orden untergebracht werden. Die Ordensprovinziale sollten sogleich an Hand lassen, in welche Klöster der Provinz und wie viele Individuen sie aus den aufgeho- benen übersetzen könnten. Schon dermalen, bestimmt die kaiserliche Resolution, kann unbedenklich der An- fang der Aufhebung gemacht werden mit jenen Klöstern, welche eine geringere An- zahl der Religiösen enthalten, worunter insbesondere die Stifte Gleink, Suben und Baumgartenberg, die Paulaner zu Thalheim, die Dominikaner zu Münzbach, dann die Kapuziner zu Wels und in Urfahr gehören. Die Administration des aufzuhebenden Stiftes Suben ist dem Prälaten zu Rei- chersberg und jene des Stiftes Gleink dem Prälaten von Steyr-Garsten zu übertragen.

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